Ein 36-jähriger Ungar rächte sich an seinem einst besten Kumpel, nachdem dieser einige intime Details ausgeplaudert hatte. Im Prozess am Landesgericht Feldkirch bekam er dafür die Quittung präsentiert.
Vor Gericht verantworten musste sich der Ungar wegen gefährlicher Drohung. Der Auslöser: seine eigenen Affären, die er ausgerechnet seinem besten Freund anvertraut hatte – samt der nicht sehr intelligenten Lüge, seine Freundin wisse ohnehin Bescheid. Dem war nämlich ganz und gar nicht so. Als das spätere Opfer die Frau zufällig traf und sie auf die Seitensprünge ansprach, fiel die junge Dame aus allen Wolken: Sie wusste von nichts.
Sofort rief sie ihren Freund in Ungarn an und stellte ihn zur Rede. Nach diesem – wenngleich unabsichtlichen – Vertrauensbruch war es um die Freundschaft der beiden Männer geschehen. Und mehr noch: Denn kurz darauf schlug der Ungar ein erstes Mal zurück – nicht mit Fäusten, sondern mit dem Handy: „Du sollst dich selbst aufhängen“, „Die Polizei wird dir nicht mehr helfen können“, drohte er via Textnachrichten seinem einstigen Vertrauten.
Sie beide haben offenbar die Geschichte miteinander abgesprochen – und sich dabei selbst widersprochen.
Richterin Verena Wackerle zum Angeklagten und zur Zeugin
Ein Meister der Doppelmoral
Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte als Meister der Doppelmoral. Die Nachrichten stritt er zwar gar nicht erst ab – „Ich habe zu schnell reagiert“ -, schob aber gleich nach: „Ich wollte ihm nur Angst machen. Ich habe ihm nicht mit dem Umbringen gedroht.“ Gleichzeitig zog er über das Opfer her, nannte seinen ehemaligen Kumpel einen „Lügner mit Schulden“ und behauptete, dass ihn ohnehin alle loswerden wollten. Zusammengefasst: Das eigentliche Opfer sei er.
Eine Absprache mit Widersprüchen
Auch beim Schildern der Fakten in Bezug auf einen anderen Vorfall passte wenig zusammen. Der Angeklagte sprach von einem einmaligen Klopfen an der Tür seines Kontrahenten. Dieser hat aber eine ganz andere Erinnerung: „Das ganze Haus hat das gehört. Ich hatte Angst vor ihm und habe deshalb die Tür nicht geöffnet.“ Selbst nach der Anzeige habe er weitere Drohungen erhalten. Kurios: Auch die Betrogene, als Zeugin geladen, bestätigte brav die Version des Angeklagtes – verriet dabei aber, während des Vorfalls im Auto gesessen zu haben.
Wie sie dennoch die Szene an der Tür so genau beschreiben konnte, warf für Richterin Verena Wackerle einige Fragen auf. Deren Schlussfolgerung: „Sie beide haben offenbar die Geschichte miteinander abgesprochen – und sich dabei selbst widersprochen.“ Das bereits rechtskräftige Urteil: fünf Monate Haft auf Bewährung und 480 Euro Geldstrafe.
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