Streit um Kaffeetasse

Tischler wirft Inspektoren raus: 2000 Euro Strafe

Vorarlberg
07.07.2026 17:15

In einer Tischlerei in Vorarlberg ist eine Kontrolle des Arbeitsinspektorats eskaliert. Der Chef warf die Beamten kurzerhand aus dem Betrieb – dafür musste er 2000 Euro Strafe zahlen.

Mitte September 2025 kam es laut einem Bericht der Wirtschaftspressagentur beim Zirbenbetthersteller „Die Koje" in Bludenz zu einem Zwischenfall. Während einer unangekündigten Kontrolle durch das Arbeitsinspektorat verwies der Geschäftsführer Christian Leidinger die beiden Inspektoren des Betriebs. Für diese Behinderung einer Amtshandlung wurde er später rechtskräftig zu einer Geldstrafe von mehr als 2000 Euro verurteilt.

Nachvollziehen kann er das nicht: Laut dem Unternehmer fand die Kontrolle während einer wichtigen Besprechung für einen Millionenauftrag statt. Doch anstatt ein wenig Sensibilität zu zeigen, hätten die Inspektoren unter anderem eine leere Kaffeetasse auf einem Schleiftisch beanstandet, da in staubbelasteten Bereichen nicht gegessen oder getrunken werden dürfe. Die Situation eskalierte, als die Kontrolleure auch das behördlich genehmigte Fluchtwegkonzept des Betriebs hinterfragten. Da war bei Leidinger endgültig Schluss mit lustig, kurzerhand warf er die Beamten aus seinem Betrieb.

Unternehmer beklagt Unverhältnismäßigkeit
Einige Monate später tauchten die Arbeitsinspektoren erneut in Bludenz auf – und wieder hatten sie einiges zu bemängeln. So hätten sie laut Leidinger etwa gefordert, die Produktionshalle künftig nicht mehr mit Besen, sondern mit speziellen Industriesaugern zu reinigen. Der Unternehmer kann darüber nur den Kopf schütteln: Das Vorgehen sei unverhältnismäßig gewesen, klagt er und fordert mehr „Hausverstand“ im Vollzug der Vorschriften.

Behörde beruft sich auf Gesetze
Die Leiterin des Arbeitsinspektorats Vorarlberg, Sandra Hirmann, bestätigt den Vorfall. Sie betont allerdings auch, dass man ausschließlich auf Grundlage geltender Gesetze handle. Die Vorschrift zur Kaffeetasse diene dem Gesundheitsschutz, da Holzstaub, speziell von Weichhölzern, laut EU unter Krebsverdacht stehe. Zu den beanstandeten Fluchtwegen merkt sie an, dass genehmigte Pläne durch Umbauten ihre Gültigkeit verlieren können.

Den Vorwurf der Schikane weist Hirmann scharf zurück. Zudem stellt sie klar, dass derartige Eskalationen äußerst selten seien. Man gehe beratend vor und nehme Rücksicht auf Betriebe. Das lasse sich auch aus der Jahresbilanz für 2025 ablesen: 13 Mitarbeiter haben im Vorjahr rund 2800 Kontrollen durchgeführt, in gerade einmal 56 Fällen setzte es Strafanzeigen.

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