Sie wollte einer Frau, die mit ihrem Freund heftig in Streit geraten war, helfen – und stach mit einem Klappmesser zu: Eine Schweizerin (22) musste sich am Landesgericht Feldkirch für ihre „Zivilcourage“ verantworten.
Ein Streit vor einer Bankfiliale, ein Klappmesser als „Geschenk“ in der Jackentasche – und am Ende ein Mann mit einer Stichwunde im Arm. Vor Richter Martin Mitteregger musste sich eine 22-jährige Schweizerin wegen versuchter schwerer Körperverletzung verantworten. Bereits seit Ende März sitzt die gebürtige Slowakin in Feldkirch in Untersuchungshaft. Als Justizwachebeamte sie in Handschellen in den Verhandlungssaal führen, hält sie ein A4-Blatt in der Hand. Wie sich herausstellt, ist es ein Schreiben an den Richter. Darin entschuldigt sich die Drogensüchtige für die Tat und verspricht, nach ihrer Freilassung in Therapie gehen zu wollen.
Es war überhaupt nicht meine Absicht, den Mann zu verletzen. Ich wollte ihm mit dem Klappmesser nur Angst einjagen. Leider habe ich ihn getroffen.
Die Angeklagte vor Gericht
„Ich wollte ihm damit nur Angst einjagen“
Im Prozess schildert die Arbeitslose die Geschehnisse von damals in Feldkirch-Nofels. Sie sei zu Besuch in Vorarlberg gewesen, als plötzlich Schreie aus einem Auto drangen. Wie sich herausstellte, ein Streit zwischen einer Bekannten und deren Freund. Sie sei hingelaufen, dazwischengegangen – mit einem Klappmesser. „Ich wollte ihm damit nur Angst einjagen. Leider habe ich ihn getroffen“, gibt die 22-Jährige zu. Während ihr Verteidiger von einer Affekthandlung und nur einer einzigen Stichbewegung spricht, berichtet das Opfer von sieben bis acht Angriffen. Fakt ist, dass der 45-jährige Bauarbeiter eine vier bis fünf Zentimeter tiefe Wunde am Arm erlitten hat.
Staatsanwalt: „Völlig unverhältnismäßig“
Der Staatsanwalt würdigte zwar die Zivilcourage, nannte den Messereinsatz aber „völlig unverhältnismäßig“. Nach kurzer Beratung des Schöffensenats spricht der vorsitzende Richter die Slowakin schuldig im Sinne der Anklage und verurteilt sie zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. Strafmildernd wirken sich der Medikamenten- und Drogeneinfluss aus, erschwerend eine offene Probezeit in der Schweiz. Das Urteil ist rechtskräftig.
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