Marine Le Pen ist im Berufungsverfahren wegen der Veruntreuung von EU-Geldern zu drei Jahren Haft und zu einem 15-monatigen Kandidaturverbot verurteilt worden. Die französische Rechtspopulistin erhielt am Dienstag zwei Jahre Haft auf Bewährung und ein Jahr in Form einer elektronischen Fußfessel. Sie hatte zuvor ausgeschlossen, mit Fußfessel bei der Präsidentschaftswahl 2027 anzutreten.
In erster Instanz war Le Pen im März 2025 zu vier Jahren Haft und fünf Jahren Nichtwählbarkeit verurteilt worden. Der Entzug des passiven Wahlrechts galt ab sofort und wurde – anders als die Haftstrafe – nicht durch das Berufungsverfahren suspendiert. Nach dem Urteil der ersten Instanz hatte Le Pen die Justiz scharf angegriffen und den Richtern einen „politischen Prozess“ vorgeworfen.
Gute Werte bei Umfragen für Präsidentschaftswahl
In Umfragen liegen sowohl Le Pen als auch der 30 Jahre alte Parteichef des rechtspopulistischen RN, Jordan Bardella, seit Längerem auf Platz eins und hätten damit gute Aussichten auf die Stichwahl um das Präsidentenamt. Bardella kam zuletzt auf 35 bis 36 Prozent, Le Pen leicht dahinter auf 32 bis 33 Prozent.
Ein Sieg eines rechtspopulistischen Kandidaten bei der Präsidentschaftswahl in Frankreich hätte erhebliche Folgen für die Europäische Union und das Verhältnis zu Deutschland. Sowohl Le Pen als auch Bardella wollen im Fall eines Wahlsiegs französisches Recht über EU-Recht stellen, den französischen EU-Beitrag reduzieren und die Einwanderungspolitik massiv verschärfen.
Nach Darstellung der Anklage arbeiteten die EU-Parlamentsassistenten der rechtspopulistischen Partei, die damals Front National hieß, nicht für ihre jeweiligen EU-Abgeordneten, sondern für die Partei. Diese besserte ihre Finanzen auf, indem die Gehälter mancher Mitarbeiter faktisch vom EU-Parlament bezahlt wurden. Der Schaden wurde auf 4,4 Millionen Euro beziffert.
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