Großeltern oder teuer

Die größte Sorge in den Ferien: Kinderbetreuung

Oberösterreich
08.07.2026 10:00

Beinahe jede zweite Familie braucht im Sommer bezahlte Betreuung für den Nachwuchs. Omas und Opas sind stark gefragt. Und in Oberösterreich gibt es Kritik an langen Schließzeiten mancher Einrichtungen. Übrigens: Kindergartenkinder müssen in Oberösterreich pro Jahr fünf Wochen Urlaub nehmen, davon zwei Wochen am Stück.

Wohin mit dem Kind? Die Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung ist für 60 Prozent der Oberösterreicher die größte Herausforderung in den kommenden neun Wochen Sommerferien.

454 Euro pro Kind
Während etwa 42 Prozent der Eltern angeben, dass sie Omas und Opas zum Aufpassen aktivieren können, sagen fast gleich viele, dass sie organisierte Sommerbetreuung brauchen. Und die ist nicht billig: Im Schnitt investieren Mamas und Papas 454 Euro pro Kind für eine derartige Ferienbetreuung.

Schließtage in der Kritik
In diese Kerbe schlägt die Kritik der Arbeiterkammer Oberösterreich, die den Kinderbetreuungsatlas auf Schließtage von Kindergärten und Horte abgeklopft hat. Laut Gesetz müssen Kinderbetreuungseinrichtungen mindestens 47 Wochen pro Jahr geöffnet haben. Doch die Schließtage in den Krabbelstuben schwanken von 16 im Bezirk Linz-Land bis 31 im Bezirk Rohrbach. Bei den Kindergärten liegt Rohrbach mit 28 geschlossenen Tagen auch vorne, am besten schneiden Linz-Land und Steyr-Land mit 13 Tagen ab. AK-Präsident Andreas Stangl fordert wiederholt den Rechtsanspruch für „kostenlose ganzjährige und ganztägige Kinderbetreuung ab dem zweiten Lebensjahr“.

Schließtage in OÖ

19,9Tage pro Jahr sind im Schnitt die Kindergärten in OÖ geschlossen – regional ist es sehr unterschiedlich.

Sieben Anbieter für Sommerkindergärten
In Oberösterreich bieten sieben Organisationen Kinderbetreuung in den Sommermonaten an. Beim Familienbund ist Markus Sebera dafür zuständig und weiß: „Wir wurden während der Sommermonate in 40 Betrieben engagiert.“

Aufsichtspflicht bis 18 Jahre
Wer Kinder alleine daheim lässt, muss wissen, dass bis zum Alter von 18 Jahren Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten besteht. Genauer ist es im Gesetz nicht geregelt.

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