Kraftfahrgesetz

Neue Pickerl-Intervalle im Nationalrat beschlossen

Innenpolitik
06.07.2026 22:27
Porträt von krone.at
Von krone.at

Die „Pickerl-Überprüfung“ wird künftig seltener fällig. Der Nationalrat hat am Montag eine umfassende Novelle zum Kraftfahrgesetz beschlossen. Was sich konkret für Autofahrer ändert – und warum nicht alle Fraktionen die Änderungen begrüßen ...

Für viele Autofahrer bedeutet das „Pickerl“ einen jährlichen Werkstattbesuch. Künftig wird dieser jedoch seltener notwendig sein. Der Nationalrat hat am Montag eine Novelle des Kraftfahrgesetzes beschlossen, die die Intervalle für die Fahrzeugüberprüfung verlängert und weitere Änderungen im Straßenverkehr bringt.

Die größte Veränderung betrifft die wiederkehrende Fahrzeugüberprüfung, das sogenannte Pickerl. Künftig müssen Pkw und Motorräder nach Erstzulassung erst nach vier Jahren erstmals zur Begutachtung. Danach folgen Überprüfungen nach zwei, zwei, zwei Jahren und schließlich jedes Jahr. Damit ersetzt die neue 4:2:2:2:1-Regel die bisherige 3:2:1-Regel.

Pickerl

Die Prüfplakette kurz „Pickerl“ (nach § 57a Kraftfahrgesetz) ist die gesetzlich vorgeschriebene, wiederkehrende Begutachtung von Kraftfahrzeugen und Motorrädern. Sie stellt sicher, dass man damit verkehrs- und betriebssicher sowie umweltverträglich unterwegs ist. 

Neben den längeren Prüfintervallen bringt die Gesetzesänderung weitere Neuheiten. So werden Verwaltungsabläufe bei Fahrzeugkontrollen vereinfacht, Fahrschulen entlastet und die Nutzung von Deckkennzeichen erleichtert. Auch für Baustellenfahrzeuge gelten künftig vereinfachte Bestimmungen.

Ende der Sonderregelung für ukrainische Kennzeichen
Außerdem schafft das Gesetz neue rechtliche Grundlagen für Testfahrten mit automatisierten und fahrerlosen Fahrzeugen. Ergänzt wurden zudem weitere Digitalisierungsmaßnahmen und Übergangsregelungen. Die bisherige Sonderregelung für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen läuft aus, wobei eine Übergangsregelung Härtefälle vermeiden soll. Seit 2022 galt für ukrainische Geflüchtete in Österreich eine Befreiung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) und der Pickerl-Überprüfung (§57a-Begutachtung).

Die Gesetzesänderung wurde von FPÖ, ÖVP, SPÖ und Neos beschlossen. Lediglich die Grünen stimmten dagegen. Sie befürchten, dass Fahrzeuge durch die spätere Erstüberprüfung mit unentdeckten Mängeln oder illegal getunt länger unterwegs sein könnten. Gerade in einem Gebirgsland wie Österreich würden Witterung und Straßenverhältnisse Fahrzeuge stärker beanspruchen. Außerdem kritisieren sie die Erleichterungen für schwerere Baustellenfahrzeuge, da diese die heimische Infrastruktur stärker belasten könnten.

Fast alle Parteien sind zufrieden
Die übrigen Parteien bewerten die Novelle positiv. Sie sehen darin vor allem eine Entbürokratisierung und eine finanzielle Entlastung für Fahrzeughalter. Gleichzeitig betonen sie, dass die Verkehrssicherheit weiterhin gewährleistet sei.

Verkehrsminister Peter Hanke bezeichnete die Novelle als Modernisierung des Kraftfahrrechts. Werkstätten würden von unnötigen Dokumentationspflichten entlastet und gleichzeitig die Voraussetzungen geschaffen, neue Technologien wie autonomes Fahren unter realen Bedingungen zu testen.

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