Ein Tiroler (41) drohte mit Amokläufen, träumte von Hitler und wollte das KZ Mauthausen für eine „Party“ öffnen. Dafür musste er sich am Montag vor dem Schwurgericht in Feldkirch verantworten.
Bilder, die wie aus einem anderen Leben scheinen: Auf einem Video, das Teil des Gerichtsaktes ist, wirkt der 41-Jährige noch weit agiler als heute im Schwurgerichtssaal. Staatsanwältin Konstanze Erath bringt es auf den Punkt: Alkohol- und Medikamentensucht hätten tiefe Spuren hinterlassen. „Ich habe das Gefühl, da sitzt heute ein anderer Mensch“, stellt sie mit Blick auf die hagere Gestalt fest. Die Anklageliste ist lang und erschreckend: Richter, Staatsanwälte, Polizisten, Rettungskräfte – der Tiroler soll ihnen allen gedroht haben. Erschießen, bombardieren, in Amokläufen töten. Erst mittels Anrufen, dann via E-Mails, schließlich verschickte er Video-Drohungen. Dahinter steckte oft das Kalkül, eine drohende Haftstrafe abzuwenden.
Das überschreitet nicht nur die Grenzen des guten Geschmacks, sondern das ist schlichtweg strafbar.
Staatsanwältin Konstanze Erath zum angeklagten Tiroler
Faszination für Adolf Hitler
Doch der eigentliche Grund für den Prozess ist noch verstörender: Der Mann soll eine regelrechte Faszination für Adolf Hitler entwickelt haben. Ihm ginge es besser, glaubte er, wäre der Diktator noch an der Macht – und wünschte sich sogar, das Konzentrationslager Mauthausen mit „einer großen Party“ wiederzueröffnen. Die Staatsanwältin findet dafür klare Worte: „Das überschreitet nicht nur die Grenzen des guten Geschmacks, sondern das ist schlichtweg strafbar.“ Verteidiger Daniel Wolff zeichnet indes das Bild eines Mannes, der in einer schwierigen Lebenssituation abgerutscht ist – gezeichnet von Sucht und Krankheit.
Zwischenzeitlich in Thailand untergetaucht
Sein Mandant bereue die Taten, könne sich an vieles aber kaum mehr erinnern. Bemerkenswert: Der Angeklagte tauchte zwischenzeitlich in Thailand unter. „Man hätte ihn vermutlich ein Leben lang nicht erwischt“, so Wolff. Doch er kehrte freiwillig zurück und kündigte dies sogar vorher an. Gerichtsgutachter Reinhard Haller attestiert eine eingeschränkte, aber noch vorhandene Zurechnungsfähigkeit. Der Angeklagte sei durch eine infektiöse Erkrankung gehandicapt, die auch das Gehirn angreife. Eine Therapie in einer Entwöhnungsanstalt hält Haller für aussichtsreich.
Das Urteil war schnell gefällt
Der Tiroler selbst bekennt sich vollinhaltlich schuldig. Nach nur einer Stunde Beratung fällen die Geschworenen einen klaren Schuldspruch – freigesprochen wird er lediglich in einem Punkt – nämlich in Bezug auf die bizarre Drohung, jemanden mittels eines unter Strom gesetzten Elefanten zu töten. 30 Monate Haft lautet das Urteil von Richter Theo Rümmele. Dazu kommen noch weitere 18 Monate aus einer ehemaligen Bewährungsstrafe. Wegen der langen Haftdauer entfällt die Einweisung in eine Sonderanstalt. Mildernd wirken Geständnis und verminderte Zurechnungsfähigkeit, erschwerend die Vorstrafen und Taten während einer offenen Probezeit. Das Urteil ist rechtskräftig.
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