Einlassregel in Halle
Badbetreiber rudert bei Deutschpflicht zurück
Im deutschen Sachsen-Anhalt hatte ein Badbetreiber Deutschkenntnisse für den Eintritt verlangt. Nun ist er wieder zurückgerudert und hat seine kontroverse Einlassregel zurückgenommen. Zuvor hatte es scharfe Kritik gegeben.
Wie berichtet, hatte Geschäftsführer Mathias Nobel die Deutschpflicht im Strandbad Halle mit der Sicherheit der Badegäste begründet. Diese müssten verstehen, wie sie sich am und im Wasser zu verhalten hätten. „Unser See ist zum Teil 13 Meter tief. Das ist einfach gefährlich“, sagte Nobel. Es handle sich um „kein klassisches Freibadbecken, sondern ein geflutetes Tagesbau-Restloch mit (...) steilen Uferbereichen“.
Die Einlassregel, dass die Menschen Deutsch sprechen müssen, hätte das Personal entlasten sollen. Dieses sei immer wieder gebeten worden, in Übersetzungsprogramme zu sprechen. Die Entscheidung des Geschäftsführers sorgte weit über Halle hinaus für Diskussionen. So warfen etwa Politikerinnen und Politiker sowie Verbände Nobel vor, Menschen auszuschließen. Auch die Stadt Halle schaltete sich ein und verwies auf den bestehenden Vertrag.
Mehrsprachige Hinweisschilder kommen
Der Betreiber führte schließlich Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Stadt, wie deutsche Medien berichteten. Danach lenkte er ein. „Ich werde mehrsprachige Hinweistafeln zu den im Heidebad geltenden Regeln installieren“, sagte Nobel. Er werde beobachten, ob es dadurch weniger Regelverstöße gebe. Damit bleibe das Bad für alle Gäste offen.
Gleichzeitig kündigte der Geschäftsführer an, gegen Verstöße künftig strenger vorzugehen. Schließlich sollten alle Gäste einen sicheren Aufenthalt haben können. Rassismus-Vorwürfe wies Nobel zurück. „Ein Vorgehen, das in der Öffentlichkeit als ausländerfeindlich wahrgenommen werden kann, würde das Ansehen der Stadt beschädigen und verstieße gegen die vertragliche Wohlverhaltenspflicht“, hatte ein Vertreter der Stadt Halle zur „Bild“ gesagt. Man habe Nobel Unterstützung angeboten, etwa bei „eindeutigen Piktogrammen und QR-Codes auf den Liegewiesen und im Eingangsbereich“.









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