Umgang mit Patienten

PVA veröffentlicht eigenen Anti-Schikane-Katalog

Österreich
30.06.2026 08:05
Porträt von krone.at
Von krone.at

Die Pensionsversicherung (PVA) hat einen neuen „Verhaltenskodex“ für Begutachtungen veröffentlicht. Der Umgang mit den eigenen Patienten geriet zuletzt zunehmend in die Kritik. Betroffene berichteten davon, wie „Sozialschmarotzer“ behandelt worden zu sein.

Jetzt soll bei der PVA ein neuer „Qualitätsstandard“ Einzug halten. Soll konkret heißen: Der Verwaltungsrat beschloss am Montag eine verbindliche „Richtlinie für medizinische Begutachtungen“, wurde in einer Aussendung am Montag mitgeteilt. Damit würden zentrale Standards in einem „österreichweit einheitlichen und verbindlichen Regelwerk“ festgelegt, hieß es. 

Die Richtlinie sei in einem „breit angelegten Prozess mit allen Verantwortlichen innerhalb der Pensionsversicherung erarbeitet“ worden und gelte österreichweit ab dem 1. September 2026. Der Schritt wurde nötig, da am Umgang mit Versicherten zuletzt Kritik laut wurde. Im Mai des Vorjahres wurden etwa Missstände im Bereich von Post Covid- und ME/CFS-Betroffenen („Trittbrettfahrer“) aufgedeckt.

PVA verspricht: keine Schikane mehr
Erneut für Kritik sorgte im März dieses Jahres eine von der Arbeiterkammer Oberösterreich in Auftrag gegebene Studie: Die Rede war von als „wenig“ oder „gar nicht“ respektvoll empfundenen PVA-Begutachtungen, „kasernenartigem Ton“ bis hin zu „Anschreien“ und Simulationsvorwürfen.

Was sich auf dem Papier ändert
Die Kernpunkte des neuen „Qualitätsstandards“

Die Maßnahmen, mit denen die PVA den Missständen begegnen will, gliedern sich in folgende Hauptbereiche:

  • Empathie und Kommunikation
  • Transparenz und neue Rechte für Versicherte
  • Objektivität und Umgang mit Befunden
  • Qualitätssicherung und Beschwerdemanagement

Herabwürdigende Kommunikation und die Überschreitung der eigenen Kompetenzen (beispielsweise das Anzweifeln ärztlicher Atteste) sind fortan verboten. Zudem haben Betroffene auch bei Begutachtungen zur Arbeitsfähigkeit einen Anspruch auf die Anwesenheit einer Vertrauensperson.

Ausweitung des Beschwerdemanagements: Es wird ein bundesweit einheitliches System zur Erfassung von Beschwerden etabliert. Jedes Quartal geht ein detaillierter Bericht an die Obleute.

Dass Patienten dem Wohlwollen von Begutachtern ausgeliefert sind, musste nun auch die PVA anerkennen. Medizinische Begutachtungen hätten „weitreichende Auswirkungen auf die Lebenssituation der Versicherten“, erklärte die Pensionsversicherungsanstalt in ihrer Pressemitteilung.

Daher seien „fachliche Qualität, Objektivität, Transparenz und ein respektvoller Umgang“ mit den Betroffenen „umso wichtiger“. Mit dem Beschluss des Verwaltungsrats verankere die Pensionsversicherung diese Grundsätze in einer verbindlichen Richtlinie „für alle im Auftrag der PV tätigen medizinischen Gutachter*innen“.

Es wird festgehalten: Versicherte sind „keine Bittsteller“, sondern sie besitzen rechtmäßige Ansprüche. Schikane soll der Vergangenheit angehören.

PVA-Obmänner wollen Vertrauen zurückgewinnen
Seitens der PVA unterstrich man am Montag den nun gesetzten Schritt: Die Selbstverwaltung und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pensionsversicherung würden für „Verantwortung, Verlässlichkeit und Qualität“ stehen, sagte PVA-Obmann Peter Schleinbach (SPÖ). „Mit der heute beschlossenen Richtlinie unterstreichen wir unseren Anspruch, medizinische Begutachtungen nach dem höchst möglichen Standard durchzuführen. Damit schaffen wir Transparenz und stärken das Vertrauen unserer Versicherten in die Entscheidungen der Pensionsversicherung.“

Ähnlich äußerte sich der zweite Obmann, Andreas Herz (ÖVP): „Medizinische Begutachtungen betreffen Menschen in herausfordernden Lebenssituationen. Deshalb müssen sie fachlich fundiert, nachvollziehbar und respektvoll durchgeführt werden. Diese Grundsätze waren für die Pensionsversicherung immer wesentlich. Mit der neuen Richtlinie schaffen wir dafür nun einen österreichweit einheitlichen und verbindlichen Rahmen.“

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