Nach langen Verhandlungen hat sich die Dreierkoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS auf die Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft geeinigt. Die Details sollen am Montag präsentiert werden, teilte das Justizministerium mit.
Um die Justizreform wurde lange gerungen, vergangene Woche verdichteten sich die Zeichen, dass sie noch vor der Sommerpause präsentiert werden soll. Heute, Montag, werden Details vorgestellt.
Weisungsfreie oberste Anklagebehörde
Kernstück der Reform ist die umstrittene Bundesstaatsanwaltschaft: Geplant ist ein Übertragen der Weisungsspitze von der Justizministerin bzw. dem Justizminister an eine weisungsfreie oberste Ermittlungs- und Anklagebehörde, die aus einer kollegialen Dreierspitze bestehen soll.
Auf die Bundesstaatsanwaltschaft haben sich ÖVP, SPÖ und NEOS in ihrem Regierungsprogramm verständigt. Zur Umsetzung braucht die Regierung eine Zweidrittelmehrheit und damit die Zustimmung von FPÖ oder Grünen. Erstere hatte sich in der Vergangenheit ablehnend gezeigt.
Zadić pocht auf Unabhängigkeit
Als Justizministerin der Vorgängerregierung hat auch die grüne Abgeordnete Alma Zadić über das Vorhaben verhandelt. Sie forderte in der ORF-Sendung „Hohes Haus“ am Sonntag, dass die Bundesstaatsanwaltschaft von der Parteipolitik unabhängig sein muss. Hier sei man sich mit der ÖVP nicht einig geworden. Die Bundesstaatsanwälte müssten aus der Justiz kommen, von einer unabhängigen Kommission bestellt und nicht von den Parteien ausgesucht werden. Die Zustimmung machte sie vom konkreten Entwurf abhängig.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.