Bundesstaatsanwälte

Diese vier Hürden bremsen Justizreform noch aus

Innenpolitik
22.06.2026 09:00

Die Uhr tickt, doch die Justizreform kommt nicht vom Fleck. Nachdem bereits mehrere Ankündigungen verpufft sind, soll die umstrittene Bundesstaatsanwaltschaft nun doch noch vor der Sommerpause präsentiert werden. Allerdings gibt es weiterhin Bedenken rund um Kosten, Sinnhaftigkeit und Ausgestaltung der neuen Behörde.

Sowohl Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) als auch NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger haben ihre eigenen Zeitpläne für die Justizreform nicht einhalten können. Letztere meinte ja, ein Gesetzesentwurf würde noch im Mai in Begutachtung gehen. Aber Fehlanzeige. Nun läuten erneut die Glocken: Noch vor der Sommerpause soll es dann wirklich so weit sein.

Doch auch an diesem Plan wird selbst innerhalb der Koalition gezweifelt. Es gibt noch einige Hürden, die die geplante Bundesstaatsanwaltschaft verzögern:

  1. Gewichtige ÖVP-Mandatare sind dagegen
    Es ist kein Geheimnis, dass die ÖVP kein großer Freund der Bundesstaatsanwaltschaft ist. Einige Mandatare äußerten sich bereits kritisch dazu, etwa Justizsprecher Klaus Fürlinger, Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl oder auch Jakob Grüner. Hinter vorgehaltener Hand sind es freilich mehr. Der Bundeskanzler hat zwar grünes Licht gegeben, doch es hakt in der Koalition noch bei der Frage der parlamentarischen Kontrolle.
  2. Wie soll parlamentarische Kontrolle aussehen?
    Denn offenbar besteht die ÖVP darauf, auch bei laufenden Ermittlungen parlamentarische Kontrolle ausüben zu können. Es herrscht wohl die berechtigte Sorge, dass sich eine neue Behörde, die noch dazu weisungsfrei und schwer abzusetzen sein wird, verselbstständigt. Eine Justizministerin muss sich zumindest den Wählern und dem Parlament erklären, wird das ein Bundesstaatsanwalt auch tun müssen?
  3. SPÖ lässt sich ausbremsen
    Für die rote Justizministerin Sporrer gilt jedenfalls: Qualität vor Tempo. Die Ausarbeitung der Gesetzestexte sei zwar im Laufen, ein fertiger Entwurf bis zum Sommerplenum wird aber nicht bestätigt. Sporrer hatte mit viel Gegenwind aus der Justiz selbst zu kämpfen. Wie berichtet, reißt die Kritik von Richtern, Staatsanwälten und Juristen an „einer weiteren Ebene, die nur eine Anscheinsproblematik lösen soll“, nicht ab. Es drohen Doppelgleisigkeiten und Zuständigkeitskonflikte. In Justizkreisen würde man das Geld, das die neue Behörde wohl verschlingen wird, lieber an den richtigen Stellen investiert wissen – etwa in den Justizanstalten. Geplant sind nämlich um die 40 Mitarbeiter für die Bundesstaatsanwälte, die der Steuerzahler finanzieren wird müssen.
  4. Verfassungsrechtliche Zweidrittel-Mehrheit
    Hinzu kommt ein weiteres Problem: Selbst wenn sich die Koalition auf einen Gesetzestext einigt, ist die Reform noch nicht beschlossen. Für die notwendige Verfassungsänderung braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. Damit werden die Grünen zum entscheidenden Faktor, die FPÖ hat sich entschieden gegen die Regierungspläne ausgesprochen. Sollten die Grünen noch Änderungen verlangen, könnte sich das Projekt weiter verzögern.

NEOS: „Einigung bereits erzielt“
Trotz aller Bedenken dürfte die Reform aber durchgeboxt werden. Denn die NEOS stehen am Gaspedal: „Die Einführung der Bundesstaatsanwaltschaft ist die größte Staatsreform der letzten Jahre. Sinn und Zweck ist die vollständige Trennung von Politik und Justiz“, so NEOS-Abgeordnete Sophie Wotschke. In Ermittlungsverfahren dürfe es nicht einmal den Anschein möglicher politischer Einflussnahme geben: „Die entsprechende politische Einigung ist bereits erzielt. Die Ausarbeitung des finalen Gesetzestextes liegt derzeit im Justizressort.“

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