Es gibt Geld zurück

Gericht stoppt jetzt die Extragebühren von Ryanair

Wirtschaft
29.06.2026 06:00

„Transparenz, statt Trickserei“, heißt es im Sozialministerium. Eine Klage des Ministeriums vor dem Obersten Gerichtshof war erfolgreich. Ab Mitte September gelten neue Transparenzregeln für die Billigfluglinie Ryanair. Außerdem gibt es Geld zurück!

Erst wirkt das Flugticket wie ein Schnäppchen – nur ein paar Klicks am Handy später wird man dann oft aber eines Besseren belehrt. Besonders bei Billig-Fluglinien wie Ryanair werden für Check-in, Bordkarte, aber auch Kleinkinder und verpflichtende Familiensitze Extra-Gebühren fällig. „Viele Personen sind dann enttäuscht, führen den Buchungsvorgang aber dennoch fort, weil es ihnen zu mühsam wäre, wieder von vorn beginnen zu müssen“, wissen Konsumentenschützer. Damit wird ab Mitte September aber zumindest bei Buchungen auf heimischem Boden Schluss sein.

14 von 15 Klauseln rechtswidrig
Denn der Oberste Gerichtshof hat klargestellt: Ryanair darf Konsumenten in Österreich nicht mit intransparenten und gröblich benachteiligenden Zusatzgebühren belasten. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist im Auftrag des Sozialministeriums gegen 15 Gebührenklauseln in den Ryanair-Beförderungsbedingungen vorgegangen – gleich 14 davon wurden vom OGH als rechtswidrig beurteilt.

Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ)
Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ)(Bild: Imre Antal)

„Gebühren müssen klar, verständlich und rechtlich zulässig sein. Versteckte Kosten und unfaire Klauseln haben keinen Platz“, heißt es sinngemäß in der Begründung. Wie die „Krone“ erfuhr, sind unter anderem die 55-Euro-Gebühr für den Flughafen-Check-in, aber auch Gebühren wie 15 Euro für eine Bordkarte, die 25 Euro Kleinkindergebühr, Gebühren für verpflichtende Familiensitze, Gepäckgebühren, Umbuchungsgebühren von 45 bis 60 Euro sowie Namensänderungsgebühren von 115 bis 160 Euro.

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Unzulässige Gebühren dürfen nicht weiter verrechnet werden. Wer solche Gebühren bezahlt hat, soll prüfen, ob er Geld zurückfordern kann! 

Ulrike Königsberger-Ludwig, Staatssekretärin

Geld für Kosten kann zurückgefordert werden
Für Konsumenten bringt das aber nicht nur in Zukunft Verbesserungen – sondern auch rückwirkend. Wer solche Gebühren auf Basis dieser oder „sinngleicher Klauseln“ bezahlt hat, kann das Geld nämlich laut Angaben des Sozialministeriums auch zurückfordern.

„Wer trickst, verliert. Dieses Urteil ist ein starkes Signal: Billigflug darf nicht heißen, dass Konsumenten am Ende mit undurchsichtigen Gebühren zur Kassa gebeten werden. Wer einen Flug bucht, muss wissen, was er wirklich kostet. Ein Preis muss ein Preis sein – Punkt“, erklärt die zuständige SPÖ-Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig. Gerade vor dem Sommerurlaub ist das eine gute Nachricht für Familien.

Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) im Verein für Konsumenteninformation (VKI) bietet auf seiner Homepage (www.europakonsument.at) einen Musterbrief für die Rückforderung dieser Gebühren an.

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