Beim Betriebskostencheck schauen die Arbeiterkammer-Experten genau hin. Dabei geht es nicht immer um Fehler – absichtliche oder unabsichtliche – in den Abrechnungen. Doch von Jahr zu Jahr wechseln die Themen.
Gerade in Zeiten knapper Kassen schmerzen höhere Kosten für die eigene Wohnung umso mehr. Oft sind diese durchaus gerechtfertigt, aber manchmal geht nicht alles mit rechten Dingen zu. „Bei einer großen Wohnanlage in Klagenfurt hatten wir für die Jahre 2023 und 2024 bereits Korrekturen der Betriebskosten-Abrechnungen erwirkt“, erklärt AK-Experte Michael Tschamer. Das sprach sich bei den Bewohnern der Anlage herum: „Heuer haben sich noch mehr Mieter gemeldet als in den Vorjahren.“
Anfragen und Terminvereinbarungen zum Betriebskostencheck von 1. Juni bis 31. Juli per E-Mail an bkcheck@akktn.at oder unter 050 477-6000. Alle Informationen: www.kaernten.arbeiterkammer.at/wohnen. Dort können die Unterlagen direkt hochgeladen werden.
Diese Serie ist eine Initiative der Arbeiterkammer Kärnten, des Landes Kärnten und der „Kärntner Krone“ – unter der Wahrung der vollen redaktionellen Unabhängigkeit.
Drei Themen stehen im Fokus: eine Nachverrechnung der Grundsteuer, hohe Wasserkosten und eine neuerliche Verrechnung der Bodenwertabgabe. Laut AK dürfte bei den ersten beiden Punkten eine korrekte Verrechnung vorliegen (beim Wasser gab es niedrige Vorauszahlungen), beim dritten muss der Vermieter wohl einlenken. Das zeigt, dass eine jährliche Überprüfung sich immer auszahlen kann.
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