Fall in Niederlande
Erstmals Sterbehilfe für Kind unter zwölf Jahren
In den Niederlanden hat erstmals ein schwer krankes Kind unter zwölf Jahren Sterbehilfe erhalten. Das ist erst seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2024 erlaubt.
Das niederländische Gesundheitsministerium hat vor Kurzem den Sterbehilfefall eines Kindes unter zwölf Jahren bestätigt. Weder das genaue Alter, Geschlecht noch die Diagnose wurden öffentlich gemacht. Ende 2025 verabreichte ein Arzt dem unheilbar kranken Kind eine Giftspritze und erlöste es von seinem Leid.
Gesetzeslücke geschlossen
Mit der Gesetzesreform vor zwei Jahren war eine Gesetzeslücke geschlossen worden, denn zuvor war aktive Sterbehilfe lediglich bei Personen über zwölf Jahren und Neugeborenen bis zum Alter von einem Jahr gestattet.
Ausschuss überprüft nun den Sterbehilfefall
Damit Sterbehilfe überhaupt in Erwägung gezogen werden kann, muss eine Reihe strenger Kriterien erfüllt werden. Das Kind muss an einer unheilbaren Krankheit leiden und unerträglichem Leiden ausgesetzt sein. Eine Hoffnung auf Genesung besteht ebenso wenig wie auch Chancen auf eine alternative Linderung der Qualen. Beide Elternteile müssen zustimmen. Der behandelnde Arzt muss einen weiteren unabhängigen Mediziner hinzuziehen und sich mit diesem beraten. Dieser muss die Diagnose bestätigen. In die Beratungen muss auch das Kind – so weit es möglich ist – einbezogen werden. Sollte es sich gegen Sterbehilfe wehren, darf die Sterbehilfe nicht durchgeführt werden.
Ob all die vorgeschriebenen Auflagen erfüllt worden sind, untersucht nun ein Ausschuss. Im Zuge der Überprüfung entscheidet sich, ob gegen die beiden Ärzte nicht doch Anklage wegen unrechtmäßiger Tötung erhoben wird.









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