Laut Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger soll die Bundesstaatsanwaltschaft noch im Mai in Begutachtung gehen. Die Koalitionspartner SPÖ und ÖVP bestätigen das allerdings nicht.
Das letzte Mal, dass eine Einigung bei der Bundesstaatsanwaltschaft angekündigt wurde, ist mittlerweile über drei Monate her. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) hatte seither mit viel Gegenwind zu kämpfen – besonders aus Justizkreisen.
Nun tat es ihr NEOS-Chefin und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger gleich und ließ in der ORF-„Pressestunde“ mit einer Ankündigung aufhorchen: „Ich freue mich, dass wir bei der politischen Einigung zur Bundesstaatsanwaltschaft sehr weit, nahezu fertig sind. Noch im Mai geht sie in Begutachtung“, so die NEOS-Chefin.
Bei der Bundesstaats- anwaltschaft sind wir nahezu fertig. Ein Entwurf wird noch im Mai in Begutachtung gehen.

kündigt Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger an
Bild: ORF
Weder SPÖ noch ÖVP bestätigen pinken Zeitplan
Diesen Zeitplan wollten aber weder die ÖVP noch die zuständige SPÖ bestätigen. Aus dem Büro von Ministerin Sporrer heißt es zwar, die notwendigen Entwürfe seien mittlerweile an die Koalitionspartner übermittelt worden. Nun müssten jedoch der verfassungsrechtliche und der einfachgesetzliche Entwurf aufeinander abgestimmt werden.

„Eine Begutachtung im Mai kann nicht bestätigt werden“, so Sporrers Presseteam. Laut Wolfgang Gerstl, der für die ÖVP verhandelte, „gehen die Verhandlungen in die Zielgerade“. Auch er wollte sich allerdings nicht auf den Mai festlegen: „Der Start der Begutachtung soll aber noch vor dem Sommer stattfinden.“
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.