„Krone“-Analyse

Neue Fluggast-Rechte in EU: Was kommt, was bleibt

Österreich
15.06.2026 16:12

Nach der ursprünglichen Aufregung um die Beschneidung von Fluggastrechten auf Druck von großen Airlines stimmte heute Abend das EU-Parlament final ab. Krone+ zeigt alle – auch noch nicht bekannten – Punkte, wo sich das Parlament gegenüber Rat und Kommission durchsetzen konnte und analysiert die Neuerungen im Detail.

Zu Beginn der Verhandlungen standen weitreichende Änderungen der bestehenden Fluggastrechte auf der Tagesordnung. Vor allem auf Druck von Deutschland und Frankreich, die mit der Lufthansa und der Air France mächtige Player am Markt zu befrieden haben. Dazu zählten unter anderem niedrigere Ausgleichszahlungen, Änderungen bei der 3-Stunden-Regel für Verspätungen, eine weitergehende Zulassung von No-Show-Gebühren sowie eine Ausweitung der sogenannten außergewöhnlichen Umstände auf zusätzliche Fallgruppen wie Streiks oder Personalausfälle.

Lesen Sie hier unten alle Punkte, die Ihre Flugreise betreffen und was sich ändert:

  • Entschädigungbeträge
    Die Stufen 250 Euro / 400 Euro / 600 Euro bleiben bei den Entfernungskategorien zwischen 1500 und 3500 Kilometer erhalten. Heißt: Es bleibt bei der Beibehaltung, keine Erhöhung. Politisch ist das aber ein wichtiges Ergebnis, da eine Absenkung verhindert wurde. Der EU-Rat der Regierungschefs bzw. deren Gesandten forderte vor einer Woche noch 250 Euro für alles. 
  • Drei-Stunden-Schwelle
    Die Regel bleibt bei Verspätungen erhalten. Das stand aber nie so wörtlich im Gesetzestext von 2004. Das ergab sich mehr aus der Praxis und der EuGH-Rechtssprechung. Heißt: Die bestehende Rechtsprechung wird endlich explizit festgeschrieben. Der Rat wollte die Latte auf vier bis sieben Stunden Verspätung erhöhen.
  • Namensänderung auf Tickets/Tippfehler
    Keine Gebühren mehr für administrative Korrekturen oder Tippfehler. Ryanair zum Beispiel verlangt hier bis zu 110 Euro. Heißt: Verbesserung.
  • Verminderte Entschädigung bei verfrühtem Flug
    Bei verfrühtem Flug, den der Passagier auch nimmt, gibt es 50 Prozent Reduzierung, wenn der Abflug weniger als zwei Stunden früher geht. Das soll auf 25 Prozent reduziert werden. Das aktuelle Recht kennt eine Reduzierung um die Hälfte bei bestimmten Umbuchungssituationen, aber Flüge, die mehr als eine Stunde vor dem eigentlichen Abflugzeitpunkt starten gelten, als gecancelt. Somit steht dem Passagier eine Entschädigung zu. Heißt: Diese Ausnahme-Situation stärkt mit der neuen Rechtslage die Airlines.
  • Außergewöhnliche Umstände
    Die Airline muss weiterhin beweisen, dass der Umstand die Störung verursacht hat und das die Störung nicht mit zumutbaren Maßnahmen vermeidbar war. Eine Liste wird diese Umstände jetzt genau definieren, früher gab es teure Rechtsstreitereien. Heißt: Die Liste schafft Klarheit und Transparenz. Unnötige Klagen von Passagieren werden verhindert bzw. Verweigerungen von Airlines reduziert. Zudem muss die Airline eine klare und verständliche Erklärung in einfacher Sprache an den Passagier ohne Juristenjargon abgeben. 
  • Rechte werden kodifiziert
    Bislang waren viel Rechte nur über Rechtssprechung des EuGH zu erfahren und nicht verankert. Jetzt werden sie gesetzlich festgeschrieben. Heißt: Weniger Spielraum für Airlines bestehendes Recht anzufechten.
Mehr Rechte bei Verspätungen
Mehr Rechte bei Verspätungen(Bild: stock adobe)
  • Internationales und EU-Recht wird verankert
    Das EU-Recht wird klar in einer Verordnung festgehalten. Heißt: Airlines können sich weniger hinter Nicht-EU-Staaten und deren Rechtssprechung sowie Rechtskonstruktionen verstecken.
  • Annullierung eines Fluges
    Das Wahlrecht dafür bleibt: Rückerstattung, eine schnellstmögliche Umbuchung oder eine spätere Umbuchung nach Wahl sowie eine Entschädigung bleiben möglich. Heißt: Bei diesem Punkt werden Abwicklung und Verfahrensklarheit verbessert.
  • Verspätung eines Fluges
    Information, Betreuung, Rückerstattung oder Umbuchung bei langer Verspätung bleiben. Entschädigung gibt es ab drei Stunden. Heißt: Entgegen der drastischen Forderungen, bleibt die Drei-Stunden-Regel (siehe auch oben) und wird gesetzliche klarer verankert.
  • Verpasster Anschlussflug
    Gute Nachrichten: Wenn die Airline nicht innerhalb von fünf Stunden ab planmäßiger Abflugzeit umbuchen kann, muss eine Wahl zwischen Rückerstattung und Umbuchung angeboten werden. Zusätzlich gibt es eine Entschädigung bei drei Stunden Verspätung beim Endziel. Heißt: Eine deutliche Verbesserung für Fluggast-Rechte, die Fünf-Stunden-Regel wird klar definiert.
  • Umbuchungen durch Airlines
    Alternativen über gleiche Route, andere Route, einen anderen Flughafen, eine andere Airline oder ein anderes Verkehrsmittel müssen angeboten werden. Bei keinem passenden Angebot innerhalb von drei Stunden kann der Fluggast auf eigene Faust buchen und eine Erstattung von bis zu 400 Prozent des Ticketpreises und der Vermittlungsgebühren zurückholen. Heißt: Für den Passagier praktischer, weil er schneller und selbst buchen kann, ohne finanziellen Schaden zu erleiden.
  • Stop-over-Flüge
    Ein Passagier darf eine Umbuchung ablehnen, wenn dadurch ein selbst organisierter Stop-over entfällt. Bislang war das nicht klar geregelt. Heißt: Besserer Schutz für komplexere Reisen.
Das Recht auf einen persönlichen Gegenstand an Bord kommt.
Das Recht auf einen persönlichen Gegenstand an Bord kommt.(Bild: AFP/OSCAR DEL POZO)
  • Rückerstattung
    Geld zurück innerhalb von sieben Kalendertagen per Banküberweisung (außer bei ausdrücklicher Zustimmung zu anderer Form); inklusive des Ticketpreises und der Vermittlungsgebühren. Diese Pflicht gibt es zwar schon, wird aber besser im Detail definiert. Heißt: Durch Banküberweisung und der Einbeziehung aller Vermittlungsgebühren sind die Fluggastrechte verbessert worden. Außerdem werde starre und lenkende Standardabwicklungen verboten.
  • Gutscheine als Entschädigung
    Dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Passagiers und ohne Einschränkungen vergeben werden. Es darf auch kein Nachteil gegenüber einer Geldrückzahlung entstehen. Heißt: Endlich ein geringeres Risiko, dass Passagiere mit prüfenswerten Gutscheinen abgespeist werden.
  • No-Show-Gebühren
    Werden bei Rückflügen verboten, bleiben aber bei Hinflügen. Heißt: Eine Verbesserung, wobei bei Hinflügen diese Preispraxis mit allen Nachteilen erhalten bleibt. 
Zitat Icon

Ein Armutszeugnis, dass Eltern Geld zahlen mussten, damit ihre Familie zusammensitzen darf. Wir haben gekämpft, dass diese Praxis der Vergangenheit angehört.

Roman Haider, zuständiger EU-Parlamentarier (FPÖ)

  • Handgepäck-Preisvergleich
    Plattformen wie Skyscanner & Co. müssen Preise nun standardmäßig inklusive Handgepäck anzeigen. Das war bislang nicht so. Heißt: Endlich mehr Transparenz und ein fairer Preisvergleich.
  • Persönlicher Gegenstand/Handgepäck
    Es kommt ein Recht auf einen persönlichen Gegenstand an Bord (Tasche, Rucksack), für das Handgepäck klarere Informationen. Heißt: Nicht unbedingt eine Verbesserung, weil ein umfassendes Recht auf kostenloses Handgepäck gescheitert ist.
  • Kinder neben Eltern oder Begleitpersonen
    Airlines dürfen Kinder nicht mehr von Eltern oder Begleitpersonen trennen, um eine „Family Fee“ (Familiengebühr) zu erzwingen. Das war bislang nicht geregelt. Heißt: Ein konkreter Gewinn für Familien und Kinder.
  • Entschädigung über Vermittler
    Die Airline bleibt dafür verantwortlich, die Vermittlerplattformen bekommen eigene Informations- und Beschwerdepflichten. Heißt: Bislang wurden Passagiere in der Praxis hin und her geschickt, das ändert sich jetzt.

Fazit: Passagierrechte wurden doch deutlich gestärkt. Mehrere Regelungen, die aus österreichischer Sicht zu einer deutlichen Absenkung des bisherigen Schutzniveaus geführt hätten, wurden im Verlauf der Verhandlungen angepasst oder nicht weiterverfolgt, hieß es außerdem aus dem Büro der zuständigen Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ).

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