Aufregung im Netz

Spider-Man im BMW-Cockpit ruft Anwalt auf den Plan

Gericht
07.08.2026 19:55

Dass BMW im Infotainment einen Clip zum neuen Spider-Man-Film einspielte, sorgt weltweit für Diskussionen. Der Wiener Rechtsanwalt Johannes Öhlböck will rechtliche Klarheit zu derartigen Aktionen.

Diese Maßnahme nervte BMW-Fahrer rund um den Globus: In manchen Modellen blendete das Unternehmen offenbar in einer Kooperation mit dem neuen Spider-Man-Blockbuster einen Clip ein. Dieser wurde mittels Over-the-Air-Update auf die Fahrzeuge übertragen und erschien beim Starten im Infotainment als Banner, den man anklicken kann.

Zulässigkeit nicht höchstgerichtlich geklärt 
„Die Kunden haben ein Fahrzeug gekauft und keine Werbefläche“, ruft die umstrittene Aktion jetzt auch einen hartnäckigen Anwalt aus Wien auf den Plan. Johannes Öhlböck will die Gerichte mit dieser Frage befassen: „Aus österreichischer Sicht bestehen erhebliche rechtliche Bedenken“, sagt er.

Zitat Icon

Die Kunden haben ein Fahrzeug gekauft und keine Werbefläche.

Rechtsanwalt Johannes Öhlböck

Im Mittelpunkt stünde das Vertragsrecht: „Wer ein Auto kauft, darf erwarten, dass das Infotainment der Bedienung dient. Die Nutzung des Bildschirms für Werbezwecke Dritter entspricht nicht der Erwartung eines durchschnittlichen Käufers und könnte somit außerhalb der vertraglich vereinbarten Leistung liegen.“ 

Was ist die Gegenleistung?
Für Öhlböck wirft die Aktion auch datenschutzrechtliche Fragen und verbraucherschutzrechtliche Überlegungen auf: „Sollte sich BMW in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht vorbehalten haben, Werbeinhalte auf den Displays einzublenden, ist zu prüfen, ob eine solche Klausel gegenüber den Verbrauchern wirksam ist oder eine gröbliche Benachteiligung darstellt“, so Öhlböck, der auch die wirtschaftliche Seite problematisch sieht.

„Es liegt nahe, dass BMW für diese Kooperation eine Gegenleistung erhält. Der Fahrzeughalter stellt einen Teil des Wagens als Werbefläche zur Verfügung, ohne hier eine Vergütung zu erhalten.“ Denkbar wäre also ein Anspruch des Käufers gegenüber BMW.

BMW: „Keine klassische Werbung“
Viele internationale Medien berichteten über irritierte Besitzer – schließlich läuft die Aktion in 35 Märkten, Australien nahm aber etwa nicht teil.

Dem deutschen „Spiegel“ teilte BMW mit, dass man von Kunden „sehr viel positives Feedback“ für diese Aktion erhalten habe. Die Animation, die bis 10. August verfügbar ist, sei darauf ausgelegt, Begeisterung für den neuen BMW iX3 und dessen Auftritt im Spider-Man-Film zu erzeugen. Sie sei „keine klassische Werbung“.

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