Ein Gerichtsentscheid führt jetzt dazu, dass in Donnerskirchen vorerst keine Straßenbeleuchtung, Gehsteige oder Straßen mehr erneuert werden. Und andere Gemeinden bangen, dass ihnen dasselbe blühen könnte.
Kurzer Rückblick: Im Jahr 2020 erneuerte die Gemeinde in zwei Straßenzügen teilweise die Straßenbeleuchtung. Diese umfasste Leuchtkörper, Mast, Fundament und Verkabelung. Wie in so einem Fall üblich, wurde den Anwohnern ein Teil der Kosten – die Anliegerleistungen – in Rechnung gestellt. Diese machten laut Bürgermeister Johannes Mezgolits zwischen 800 und 8000 Euro aus.
Weg vor Gericht
Allerdings waren nicht alle Anrainer gewillt, dies zu bezahlen. Die Sache landete vor dem Landesverwaltungsgericht und nach längerem Verfahren fiel die Entscheidung, dass es sich nicht um eine vollständige Neuerrichtung handle und deswegen auch keine Anliegerleistungen vorzuschreiben sind. Laut dem Ortschef scheiterte es daran, dass ein Verteilerkasten – der drei Gassen weiter steht – nicht erneuert worden war.
Beschwerde unzulässig
Mezgolits wollte daraufhin Rechtssicherheit und ging den Instanzenweg bis zum Verfassungsgerichtshof. Seit Kurzem steht die Entscheidung fest: Die Beschwerde der Marktgemeinde wurde als unzulässig zurückgewiesen.
Ein Urteil, viele Probleme
Die Gemeinde beschert dieses Urteil in ein rechtliches Dilemma – und das gleich mehrfach. Laut Mezgolits haben rund die Hälfte der Anrainer den Kostenbeitrag nicht bezahlt. Die andere Hälfte aber schon. Was die Entscheidung für die braven Zahler bedeutet, müsse man erst juristisch prüfen lassen, sagt der Ortschef. Ob das Geld zurückgezahlt werden muss, sei offen. „Ich schließe nichts aus.“
Baustopp
Gleichzeitig bedeutet das Urteil einen sofortigen Stopp für sämtliche Infrastrukturprojekte. Denn das Risiko ist dem Bürgermeister zu groß, dass man dort ebenfalls auf den Kosten sitzen bleiben könnte.
Keine Neuerrichtung laut Sachverständige
Doch nur wenn man Anliegerleistungen vorschreibe, bekomme man einen Kredit vom Land genehmigt, so Mezgolits. Gleichzeitig seien es aber die Landesamtssachverständigen gewesen, welche entschieden hätten, dass es sich um keine komplette Neuerrichtung handle – und somit sind keine Anliegerleistungen vorzuschreiben.
Große Verunsicherung
Aufgrund dieser Entscheidung würden sich nun andere Gemeinden bei ihm melden, welche Sorge hätten, ebenfalls um Anliegerleistungen bei Infrastrukturprojekten umzufallen, berichtet der Bürgermeister: „Die Verunsicherung ist riesig.“
Kann auch andere Gemeinden treffen
Ein von der „Krone“ befragter Rechtsanwalt erklärt, dass die Entscheidung des VfGH nicht generell auf alle Gemeinden umzulegen ist. Vielmehr müsse jeder einzelne Fall individuell beurteilt werden. Sprich: Wehrt sich ein Anrainer in einer anderen Gemeinde, kann das Urteil ganz anders, aber auch gleich ausfallen.
Novelle dringend notwendig
Für Mezgolits ist es deswegen dringend an der Zeit, die gesetzliche Regelung zu überarbeiten. Derzeit sei das Gesetz weder praktikabel noch umsetzbar. Er sei auch gerne bereit, bei der Überarbeitung mitzuhelfen. „Über eine Einladung würde ich mich sehr freuen.“
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