Wirbel um Beleuchtung

Straßenlaternen werden zum Fall für die Gerichte

Burgenland
02.05.2025 06:02

Eine burgenländische Gemeinde und deren Bürger streiten um die Errichtungskosten für Beleuchtung. Die Entscheidung könnte landesweit Folgen haben.

Begonnen hatte die ganze Sache recht harmlos. So wie viele andere Gemeinden hatte auch Donnerskirchen im Jahr 2020 in einem Straßenzug die Beleuchtung auf moderne LED umgestellt und gleichzeitig Fahrbahn samt Gehsteig erneuert. Im Bereich Zeisel Neuriss wurden auf einer Länge von etwa 250 Metern die Laternen umgerüstet. Wie in so einem Fall üblich, wurde den Anwohnern ein Teil der Kosten – die Anliegerleistungen – in Rechnung gestellt. Für manche Anrainer bedeutete dies allerdings einen gesalzenen Betrag von 4000 bis mehr als 7000 Euro. Mit ein Grund dafür war, dass der Einheitssatz für Straßenbeleuchtung in Donnerskirchen 75,75 Euro pro Laufmeter ausmacht. 

Nicht alle hatten bezahlt
Ein Teil der Betroffenen zahlte, jedoch nicht alle. Manche wehrten sich dagegen und wandten sich in weiterer Folge an das Landesverwaltungsgericht (LVwG). Die Sache zog sich in die Länge, es wurden Unterlagen angefordert und übermittelt, ein Sachverständiger bestellt und wieder abberufen, nur um einen anderen zu bestellen – die Jahre vergingen.

Letztlich kam ein Gutachten zu der Ansicht, dass es bei den Arbeiten zu keiner (vollständigen) Neuerrichtung gekommen war. Der Schluss daraus war, dass deswegen auch keine Kosten an die Anrainer vorzuschreiben sind. Das will nun wiederum die Gemeinde nicht auf sich sitzen lassen – und bis in die höchste Instanz gehen.

In einer Straße wurde die Beleuchtung neu gemacht.
In einer Straße wurde die Beleuchtung neu gemacht.(Bild: zVg)

Kritik von SPÖ
Das sorgt für Kritik von SPÖ-Gemeinderat Ludwig Fingerhut. „Aussichtslos und politisch motiviert“, urteilt der Kommunalpolitiker über diesen Schritt. Er stellt sich auf die Seite der Bürger und ist überzeugt, dass auch der Verwaltungsgerichtshof zu keiner anderen Erkenntnis gelangen wird. „Wer wird die Verfahrenskosten zahlen, wenn das Gericht zugunsten der Anrainer entscheidet? Die Gemeinde“, meint Fingerhut. Auf Donnerskirchen könnten dabei Kosten von 10.000 Euro oder mehr zukommen – und das bei einem ohnehin schon klammen Budget, so der SPÖ-Gemeinderat. Der Fehler ist aus seiner Sicht ein viel zu hoher Einheitssatz: „Einer der höchsten von ganz Österreich.“

Verrechnung nur bei Neuerrichtung
ÖVP-Bürgermeister Johannes Mezgolits verteidigt hingegen das Vorgehen. Denn die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts gelte für alle Gemeinden des Landes. Anliegerleistungen bei der Straßenbeleuchtung können demnach nur verrechnet werden, wenn es sich um eine vollständige Neuerrichtung handelt – sprich von der Verkabelung bis zum Leuchtkörper alles neu gemacht wurde.

Nach Gerichtserkenntnis liegen Projekte auf Eis
Die meisten Gemeinden könnten also keine Anliegerleistungen mehr in Rechnung stellen. Mezgolits will die Sache daher ausjudizieren, um Rechtssicherheit für alle Kommunen zu schaffen, wie er sagt. „Es geht um die grundsätzliche Sache.“ Sollte die Erkenntnis des LVwG bestätigt werden, werden sich die Gemeinden in Sachen Beleuchtungsumrüstung in Zukunft eher zurückhalten, ist er überzeugt. Donnerskirchen habe aufgrund des Falls bereits Projekte auf Eis gelegt.

Auch die Einheitssätze verteidigt er. Seien diese zu niedrig, genehmige die Aufsichtsbehörde keine neuen Kredite, welche die Gemeinde wiederum brauche, um Projekte umzusetzen. 

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