Ermittlungen laufen

Schüsse in Bregenz: 24-Jähriger außer Lebensgefahr

Chronik
26.07.2026 12:22
Porträt von Vorarlberg-Krone
Von Vorarlberg-Krone

Der am Samstag bei einem Polizeieinsatz in Bregenz angeschossene 24-Jährige befindet sich weiter im Spital, sein Zustand sei aber stabil, sagte Karin Dragosits, Leiterin der Staatsanwaltschaft Feldkirch. Indes hat die zuständige Anklagebehörde Ermittlungen gegen den Polizeibeamten aufgenommen, der auf den Mann geschossen hat. 

Wie die Dragosits darlegte, war die Polizei an eine Adresse in einer nobleren Wohngegend in der Vorarlberger Landeshauptstadt gerufen worden. Der 24-Jährige hatte dort seine Mutter bedroht, möglicherweise in einem psychischen Ausnahmezustand. Dabei war auch ein Messer im Spiel. Von den Polizeikräften wurde daher die Sondereinheit Cobra beigezogen. In einem längeren Verhandlungsgespräch wurde seitens eines darauf spezialisierten Polizisten versucht, die Situation zu deeskalieren, was nicht gelungen sei, so die Leiterin der Staatsanwaltschaft Feldkirch.

Als sich die Aggression des 24-Jährigen zunehmend gegen die Polizei richtete und dieser einen Beamten mit dem Messer bedroht haben soll, dürfte die Cobra von einem unmittelbar bevorstehenden Angriff auf das Leben des Beamten ausgegangen sein. Ein Cobra-Beamter gab in weiterer Folge zumindest einen Schuss auf den 24-Jährigen ab.

Staatsanwaltschaft prüft, ob Schussabgabe gerechtfertigt war
„Nun wird geprüft, ob die Schusswaffenabgabe gerechtfertigt war“, erklärte die Staatsanwaltschaftssprecherin. Im Zuge der Erhebungen müsse abgeklärt werden, ob aus Sicht des Schützen eine Notwehr-Situation bzw. eine Nothilfe-Situation vorgelegen sei. Die Erhebungen werden von der beim Innenministerium in Wien angesiedelten Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe geführt.

Zitat Icon

Nun wird geprüft, ob die Schusswaffenabgabe gerechtfertigt war.

Karin Dragosits, Leiterin der Staatsanwaltschaft Feldkirch

Grundsätzlich billigt das Strafgesetzbuch einem Schützen unter eng definierten Voraussetzungen strafbefreiendes Handeln „zur Abwehr eines Angriffs zu, der entweder andauert oder unmittelbar bevorsteht und sich gegen einen selbst oder eine dritte Person richtet“. Die bedrohte Person muss sich in einem akuten, das Leben bzw. die körperliche Unversehrtheit gefährdenden Bedrohungsszenario befinden. Die Abwehrmaßnahmen müssen notwendig, zugleich aber verhältnismäßig sein. 

Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren.
Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren.(Bild: Mathis Fotografie)

Gutachten soll den psychischen Zustand des 24-Jährigen abklären
Der angeschossene 24-Jährige wurde wegen gefährlicher Drohung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und versuchter schwerer Körperverletzung angezeigt. Ein Antrag auf Verhängung der U-Haft bzw. vorläufige Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung stehe im Raum, sagte Dragosits – „sein Geisteszustand wird abgeklärt“. Es gebe Hinweise, dass der Mann beim dramatischen Vorfall in Bregenz unter einer „schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung“ gestanden sei. 

Licht ins Dunkel soll nun ein Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen bringen, das die Staatsanwaltschaft beauftragen wird. Lässt sich eine derartige psychische Störung nachweisen, wäre dies als Schuldausschließungsgrund zu werten. Soll meinen: Der 24-Jährige würde als zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig eingestuft.

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