Attacke in Tiefgarage

Opfer musste knien, Mädchen schlug mit Flasche zu

Gericht
09.06.2026 10:52

Weil sie angeblich gelogen hätte, lockten zwei 14-Jährige und eine 15-Jährige eine aus Afghanistan stammende Jugendliche in die dunkle Tiefgarage der Millennium City in der Brigittenau, um sie „zu schlagen“. Nicht das einzige Opfer – auch Betreuer der Wohngemeinschaften wurden Opfer von Gewaltattacken der brutalen Mädchenclique. 

„Gehen Sie in die Schule?“, will Richterin Daniela Zwangsleiter zu Beginn von jener 15-Jährigen wissen, die mit zwei weiteren 14-jährigen Mädchen im Prozess um unter anderem eine versuchte absichtlich schwere Körperverletzung angeklagt ist. „Nein.“ – „Warum nicht?“ – „Weil ich es nicht geschafft habe, in der Früh aufzustehen.“ 

Das hat sich zumindest vorübergehend geändert. Denn in der U-Haft, wo sie mit der Zweitangeklagten saß, war für die Jugendliche um 6 Uhr Tagwache. 

Tatort Tiefgarage
Zur Verhandlung wird die 14-Jährige in Handschellen vorgeführt. Die Mädchen antworten leise und wortkarg, doch sie können ganz anders. „Ihnen werden in unterschiedlichen Konstellationen mehrere strafbare Handlungen zur Last gelegt: Körperverletzung, Nötigung, Diebstahl und versuchte absichtlich schwere Körperverletzung“, leitet die Staatsanwältin ein.

Die grässlichste Tat geschah am 28. März in der Millennium City in Wien-Brigittenau. Dort lockten die drei Österreicherinnen eine junge Afghanin in die Tiefgarage: „Um sie zu verprügeln“, sagen sie. Das Opfer hatte angeblich fälschlicherweise behauptet, vom Ex-Freund der Zweitangeklagten vergewaltigt worden zu sein. Und dafür wollte man ihr eine Abreibung verpassen.

Wie durch ein Wunder „nur“ Platzwunden
Weil die Drittangeklagte mitgefilmt hat, ist die schreckliche Tat genau dokumentiert. Die 15-Jährige nötigt das Opfer, sich hinzuknien. Dann startet sie mit ihrer 14-jährigen Freundin die Gewaltorgie. Haare ziehen, Tritte mit dem Fuß ins Gesicht, Schläge. Schließlich greift die 14-Jährige zu einer Glasflasche und schlägt dem Mädchen, das fliehen will, mehr als ein Dutzend Mal mit dieser auf den Hinterkopf. Grauenhaft. Wie durch ein Wunder kam die Verletzte mit Platzwunden davon. 

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In der Krisenzeit ist sie im Stich gelassen worden und dabei verloren gegangen.

Der Anwalt über seine Mandantin (14)

Der Anwalt berichtet von der Vorgeschichte der 14-Jährigen, die offenbar ein riesengroßes Gewaltproblem hat. „Sie ist behütet bei einer Pflegemutter aufgewachsen, mit zwölf aber falsch abgebogen.“ Kaum ein Fall zeigt die Systemschwächen so deutlich auf wie dieser. Denn als das Mädchen in ein Kriseninterventionszentrum kam, ging es bergab statt bergauf.

Systemschwächen prägen diesen Fall
Laut dem Anwalt erfuhr das Kind dort sexuelle Grenzverletzungen durch einen Security-Mitarbeiter. Es habe keine Struktur und Vernachlässigung gegeben. Dazu wechselseitig negative Beeinflussungen durch die vorbelasteten Bewohnerinnen. „Meine Mandantin ist in der Krisenzeit im Stich gelassen worden und dabei verloren gegangen“, sagt er. Auch die Pflegemutter berichtet der Richterin, dass das Mädchen monatelang keinen adäquaten Fremdunterbringungsplatz bekam und monatelang auf dringend benötigte Therapie warten musste. Sogar der Vertreter der Kinder- und Jugendstaatsanwaltschaft spricht von einem Fall, wie er ihn in 30 Jahren Tätigkeit nicht erlebt hat. 

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Was Sie getan haben, ist zutiefst schäbig.

Richterin Daniela Zwangsleitner

Nach der Tat zum Mäci
Die Aggression in dem Kind steigerte sich – und entlud sich auch in mehreren Angriffen gegen Betreuer der Wohngemeinschaften. Die neben Fußtritten und Faustschlägen auch mit Todesdrohungen konfrontiert waren. 

Verstörend auch die Antwort auf die Frage Zwangsleitners, wie es nach der Tat in der Garage weitergegangen sei? „Wir waren beim McDonald‘s. Und sind dann zum Praterstern gefahren, um Freundinnen zu treffen.“ Dabei habe man sich auch das von der Attacke angefertigte Video angesehen, der damit endet, wie eine der Täterinnen Blut des Opfers auf die Garagenwand schmiert.

Das Mädchen, das gefilmt hat, kommt mit Schuldspruch ohne Strafe davon, die 15-Jährige bekommt 13 Monate teilbedingt, die vorbestrafte 14-Jährige 15 Monate teilbedingt. „Was Sie getan haben, ist zutiefst schäbig. Sie haben Riesenglück, dass dem Opfer nicht noch mehr passiert ist“, resümiert die erfahrene Jugendrichterin.

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