Prozess in Eisenstadt

Kleinkinder vernachlässigt und geschlagen

Burgenland
20.07.2026 16:45

Eine 26-jährige Burgenländerin soll ihre Buben hungrig ins Bett geschickt, geschlagen, beschimpft und gröblich vernachlässigt haben. Die Folgen für die Kindergartenkinder sind fatal.

Die Buben sind heute fünf und sechs Jahre jung. Sie wurden der Mutter im März 2024 wegen Unterernährung und Verwahrlosung abgenommen und leben jetzt gemeinsam bei einer Pflegefamilie im Bezirk Neusiedl am See. Noch. Denn der Ältere, der derzeit in einer psychiatrischen Klinik stationär betreut wird, übersiedelt danach in eine betreute Wohngemeinschaft.

Nahrungssuche in öffentlichen Mistkübeln
Eine diplomierte Sozialarbeiterin berichtet beim Prozess als Zeugin Schauderhaftes aus dem Alltag der Pflegefamilie. Die Kleinen haben Albträume; sind Bettnässer; plündern den Biomülleimer; machen auch vor öffentlichen Mistkübeln nicht Halt; schlecken Brösel vom Boden auf; essen Obst mit Kernen, Blumen, Gras; betteln aggressiv auf der Straße; fügen einander Schmerz zu.

Es brauchte Zeit, bis der Ältere Vertrauen zur Pflegemutter aufbauen konnte. Er erzählte ihr von Schlägen auf Kopf, Hintern, Rücken. Von Beschimpfungen. Von Hunger. „Es gab meistens nur Brot und Wasser. Am Abend gar nichts. Der Kühlschrank war immer leer.“

Essensentzug: „Wollte ihnen Grenzen setzen“
Kann man Kindergartenkindern Glauben schenken, wenn die Anschuldigungen gegen die, wie sie sie nennen, „Bauchmama“ gar so schwer wiegen? „Das alles lässt auf eine Traumafolgestörung schließen“, sagt die Sozialarbeiterin. „Wenn die Gefühlswelt irritiert ist, ist auch die Sprache irritiert. Zum Beispiel, wenn sie sich weh getan haben, schreien sie ,Hunger’. So etwas kann sich kein Kind ausdenken.“ Und: „Jemand, der an einem frühkindlichen Trauma leidet, tut alles für sein Überleben.“

Die Mutter musste sich am Landesgericht Eisenstadt anhören, wie schlecht es um ihre Kinder ...
Die Mutter musste sich am Landesgericht Eisenstadt anhören, wie schlecht es um ihre Kinder bestellt ist. Angeklagt ist auch der Vater eines der Buben.(Bild: Harald Schume, Krone KREATIV)

Angeklagt ist auch der Vater (32) eines der Buben, bei dem die Drei wochenweise zu Gast waren. Das Paar ist mittlerweile getrennt, und das merkt man vor Gericht. Die beiden belasten einander ausschließlich gegenseitig. Er sagt: „Mein Erziehungsstil war normal. Sie war überfordert und aufbrausend.“ Sie sagt: „Er hat ihnen laufend Watschen gegeben, ich nie.“ Er sagt: „Umgekehrt war’s.“ Sie sagt: „Sie haben oft mit dem Essen gespielt. Dann wollte ich ihnen Grenzen setzen und es gab manchmal kein Nachtmahl.“ Er sagt: „Wenn sie nicht daheim war, waren die Kinder lebensfroh, fröhlich und glücklich.“

Interessante Rechtfertigungen
Einig ist man sich nur im Abwechseln der Rechtfertigungen, wenn es um Brandwunden („Backrohr“), unbehandelte Platzwunden („Kopf angeschlagen“) oder Striemen („Klebeband der Windeln“) geht.

Die Frau hat nach dem Auszug der Söhne mit einem anderen Mann ein weiteres Kind bekommen. Es ist jetzt eineinhalb. Und lebt bei ihr.

Der Prozess wird vertagt, es gilt die Unschuldsvermutung.

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