Eine Krebspatientin ist tot – und ihr Arzt muss sich nun vor Gericht verantworten. Hat eine umstrittene Therapie die 44-Jährige das Leben gekostet? Warum verschrieb der Mediziner Medikamente außerhalb der Zulassung? Am Donnerstag werden Zeugen und Experten Antworten liefern.
Mit schweren Vorwürfen wird ein Mediziner aus dem Hausruckviertel am Donnerstag bei seinem Prozess am Landesgericht Wels konfrontiert werden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 63-jährigen Allgemeinmediziner die grob fahrlässige Tötung einer 44-Jährigen vor.
Nicht mit Onkologen gesprochen
Der Angeklagte soll seiner Patientin trotz laufender Chemotherapie und bereits deutlich erhöhter Leberwerte ohne ausreichende Aufklärung und ohne Einbindung der behandelnden Onkologen die Einnahme mehrerer nicht evidenzbasierter Wirkstoffe empfohlen sowie zwei Medikamente im sogenannten Off-Label-Use verschrieben haben.
Multiorganversagen führte zum Tod
Die Patientin soll deswegen kurz darauf ein akutes Nierenversagen, eine schwere Leberschädigung und schließlich ein Multiorganversagen erlitten haben. Im September 2025 starb die 44-Jährige an den Folgen. „Der Angeklagte verantwortet sich nicht geständig. Aber ein Sachverständigengutachten und die Krankengeschichte belegen einen kausalen Zusammenhang zwischen der Therapie und dem Tod der Patientin“, sagt Kerstin Kutsam von der Staatsanwaltschaft Wels.
Der 63-Jährige wurde deshalb wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Mediziner bis zu drei Jahre Gefängnis. Neben zwei Sachverständigen (Pharmazeut und Gerichtsmedizinerin) werden auch der Witwer, die Mutter des Opfers sowie mehrere Zeugen am Donnerstag zu Wort kommen.
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