Die Belastung in der Arbeitswelt wächst – und mit ihr die Gefahr von Substanzmissbrauch. Um beruflichen Stress besser bewältigen zu können, greifen immer mehr Arbeitnehmer zu Alkohol und Drogen. Welche Folgen und Konsequenzen hat das dienstrechtlich? Die „Krone“ hat nachgefragt.
Hoher Leistungs- und Zeitdruck, ständige Erreichbarkeit und starke Überbelastung aufgrund von Personalmangel oder Einsparungen hinterlassen immer öfter Spuren bei den Beschäftigten. Viele fühlen sich erschöpft, überfordert oder ausgebrannt. „Um den Anforderungen des Alltags gewachsen zu sein und Fehlzeiten zu vermeiden, werden immer öfter Schmerz-, Schlaf- oder Grippemittel eingenommen“, weiß Brigitte Ohr-Kapral, Expertin in der burgenländischen Arbeiterkammer.
Jeder dritte Arbeitsunfall unter Suchtmitteleinfluss
Beim Konsum von Alkohol verhält es sich ähnlich. Anfangs genehmigt man sich nur hin und wieder ein Gläschen, um nach der Arbeit „abschalten“ zu können. Doch mit der Zeit entsteht ein gefährlicher Kreislauf. Betroffene leiden zunehmend unter Müdigkeit, Konzentrationsproblemen, Gereiztheit und Stimmungsschwankungen.
Das hat auch Folgen im Job: Die Produktivität nimmt ab, die Fehleranfälligkeit steigt, Arbeitsabläufe geraten ins Stocken, Konflikte im Team nehmen zu. „Suchtkonsum senkt die Leistungsfähigkeit um bis zu 25 Prozent und verursacht bis zu 17 Prozent mehr Krankenstandstage. Mittlerweile ereignet sich sogar jeder dritte Arbeitsunfall unter Beteiligung von Suchtmitteln!“, lässt Ohr-Kapral aufhorchen.
Klare Regeln
Aber wie sieht die Rechtslage aus, wenn jemand betrunken oder bekifft im Job erscheint? „Alkoholkonsum am Arbeitsplatz ist in Österreich arbeitsrechtlich nicht per se verboten. Laut Arbeitnehmerschutzgesetz dürfen sich Arbeitnehmer jedoch nicht durch Alkohol oder Drogen in einen Zustand versetzen, der sie selbst oder andere gefährdet“, erklärt die Expertin.
Ist jemand offenkundig in einem beeinträchtigten Zustand, dürften Vorgesetzte ihn oder sie nicht arbeiten lassen, sondern müssten im Sinne der Fürsorgepflicht dafür sorgen, dass er oder sie sicher nach Hause kommt: „Lässt der Chef einen betrunkenen Mitarbeiter trotzdem werken, zum Beispiel eine Maschine bedienen, ist das grob fahrlässig. Im Falle eines Unfalls haftet er.“
Darf der Chef einen Alko- und Drogentest verlangen?
Bei besonders gefährlichen Arbeiten kann sogar ein Konsumverbot ausgesprochen werden. Das lässt sich auch mit einer Betriebsvereinbarung, die verbindliche und gleiche Regelungen für alle Mitarbeiter schafft, erwirken – etwa im Baubereich. Laut Bauarbeiterschutzverordnung herrscht auf Baustellen ein strenges Verbot von Alkohol, Arzneimittel oder Suchtgift. „Wer dennoch im beeinträchtigten Zustand erscheint, riskiert eine Verwarnung, eine Kündigung oder gar eine Entlassung“, erklärt Arbeitsrechtsexperte Martin Sugetich.
Ein Alkohol- und Drogentest könne aber nur freiwillig erfolgen und dürfe nicht vom Arbeitgeber angeordnet werden: „Betroffene Arbeitnehmer haben das Recht diese Kontrollmaßnahme zu verweigern. Eine Entlassung wegen einer solchen Weigerung wäre unberechtigt, mit der Ausnahme bei besonders schweren Fällen!“
Welche Branchen besonders anfällig sind
Alkohol-, Medikamenten- und (il)legaler Substanzmissbrauch hängt laut diversen Studien übrigens mit „chronischem Stress“ zusammen. Weitere Risikofaktoren sind Schicht- und Nachtarbeit sowie eine etablierte „Konsumkultur“ – etwa das „Feierabendbier“ oder Kokain im Leistungsumfeld. Besonders stark gefährdet sind daher Gastronomie und Hotellerie, Bau und Handwerk, das Pflege- und Gesundheitswesen, der Bereich Transport und Logistik, Sicherheitsberufe sowie die IT-, Finanz-, Kreativ- und Medienbranche.
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.