Die Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie spaltet die Sozialpartner – in Vorarlberg sind die Fronten besonders verhärtet, die Positionen von Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer könnten unterschiedlicher nicht sein.
Österreich hat nur noch bis Juni Zeit, die EU-Lohntransparenzrichtlinie fristgerecht umzusetzen. Der Termin steht bereits seit drei Jahren, doch nach wie vor ringen die Sozialpartner um eine Einigung. Ein schneller Kompromiss scheint derzeit unrealistisch, zu weit liegen die Vorstellungen auseinander. Das gilt insbesondere auch für Vorarlberg: Auf der einen Seite steht die Arbeiterkammer, die eine rasche Umsetzung fordert. „Die Lohntransparenzrichtlinie würde Frauen endlich ein wirkungsvolles Instrument gegen die Diskriminierung auf dem Lohnzettel in die Hand geben“, ist AK-Präsident Bernhard Heinzle überzeugt.
Die Transparenzrichtlinie würde Frauen endlich ein wirkungsvolles Instrument gegen die Diskriminierung auf dem Lohnzettel in die Hand geben.

Bernhard Heinzle, AK Vorarlberg
Bild: Lukas Hämmerle
Die Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern sind im Ländle bekanntlich eklatant: Während der sogenannte Gender-Pay-Gap EU-weit bei 11,1 Prozent liegt, sind es in Vorarlberg 21,7 Prozent – in keinem anderen Bundesland klafft die Schere weiter auseinander. Die Folgen dieser Ungleichheit haben Frauen ein Leben lang zu tragen: Hierzulande erhalten Frauen fast 50 Prozent weniger Pension als Männer, dementsprechend hoch ist das Risiko, in Altersarmut abzurutschen.
Wirtschaft fürchtet neues Bürokratiemonster
Eine ganz andere Sicht vertritt hingegen die Vorarlberger Wirtschaftskammer. „Wir bekennen uns klar zum Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Aber diese Richtlinie schießt weit über das Ziel hinaus. Sie würde ein bewährtes, gut funktionierendes System durch massive zusätzliche Bürokratie ersetzen“, so WKV-Präsident Karlheinz Kopf. Österreich verfüge mit einer Kollektivvertragsabdeckung von rund 98 Prozent über ein international anerkanntes Modell, das Entgelte transparent und nachvollziehbar regle.
Diese Richtlinie schießt weit über das Ziel hinaus. Sie würde ein gut funktionierendes System durch massive zusätzliche Bürokratie ersetzen

Karlheinz Kopf, WK Vorarlberg
Bild: Marek Knopp
Zudem würden verpflichtende Mindestentgeltangaben in Stellenausschreibungen sowie Einkommensberichte in größeren Unternehmen ebenfalls für Transparenz sorgen. „Vor diesem Hintergrund stellt sich die berechtigte Frage, warum es überhaupt neue, derart extensive EU-Vorgaben braucht.“ Kopf fürchtet jedenfalls die Schaffung eines weiteren Bürokratiemonsters, da die Richtlinie die Unternehmen zu umfangreichen Offenlegungs-, Dokumentations- und Berichtspflichten verpflichten würde.
Die EU-Lohntransparenzrichtlinie ist seit 2023 in Kraft. Bis 7. Juni 2026 muss sie in nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie ermöglicht Arbeitnehmern, das durchschnittliche Entgelt von Frauen und Männern in einer Vergleichsgruppe zu erfahren – ohne Einblick in individuelle Gehälter. Unternehmen müssen ihre Gehaltsstrukturen künftig nachvollziehbar gestalten. Außerdem müssen Gehälter oder Gehaltsspannen bereits vor dem Vorstellungsgespräch zur Verfügung stehen. Arbeitgeber dürfen nicht mehr nach dem bisherigen Gehalt fragen und Beförderungskriterien müssen transparent offengelegt werden. Betriebe mit mehr als 100 Mitarbeitern sind verpflichtet, Einkommensberichte zu erstellen. Beträgt das Lohngefälle mehr als fünf Prozent und kann nicht durch geschlechtsneutrale Kriterien gerechtfertigt werden, müssen Unternehmen Maßnahmen treffen.
„Das bedeutet neue IT-Systeme, zusätzliche Verwaltungsstrukturen und erheblichen Mehraufwand. Gerade für kleine und mittlere Betriebe ist das kaum zu stemmen“, warnt er. Der Vorarlberger Wirtschaftskammerboss verweist zudem auf die Tatsache, dass ein Großteil der EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie hinterherhinkt: „Das unterstreicht, dass hier kein ausgereiftes Regelwerk vorliegt. Umso wichtiger ist es, nicht überstürzt zu handeln.“
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