Die Stelle der Rektorin bzw. des Rektors der Linzer Anton Bruckner Privatuniversität für Musik, Schauspiel und Tanz ist seit 1. Dezember des Vorjahres ausgeschrieben. Bis Donnerstag muss nun ein Dreiervorschlag des Uni-Senats vorliegen, dann läuft die Frist ab. Es gab einen Vorschlag, der aber hat Lücken.
Vor kurzem hat die Anton Bruckner Privatuniversität, die sich im Eigentum des Landes Oberösterreich befindet, erfolgreich die „Reakkreditierung“ für die nächsten acht Jahre, also bis 2034, erhalten.
Noch ungewiss ist aber die Besetzung der Rektoratsstelle. Wie bereits berichtet, endet mit 1. Oktober 2026 die erste Amtszeit von Martin Rummel. Daher muss diese Position neu besetzt werden.
Es gab 17 Bewerberinnen und Bewerber, die Hearings fanden im April statt. Auch Rummel hat sich wieder beworben, wir haben darüber berichtet. Am Donnerstag endet nun die Frist für den Dreiervorschlag, den der Universitätssenat an den Universitätsrat geben muss.
Senat mit ungültigem Vorschlag
Bislang gibt es nur einen Vorschlag des Senats, der die Positionen zwei und drei benennt. Der Favorit, die „Einserposition“, blieb dagegen ohne Namen. Damit ist der Vorschlag laut Verfassungsdienst des Landes Oberösterreich rechtswidrig.
Am Donnerstag endet die Frist, im Land OÖ geht man allerdings davon aus, dass dem Uni-Rat ein gültiger Dreiervorschlag übermittelt wird. Daraufhin muss dieses Gremium die Entscheidung fällen.
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