Der ehemalige Chefinspektor im mittlerweile aufgelösten Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Egisto Ott, ist am Wiener Landesgericht am Mittwoch von einem Geschworenengericht einstimmig wegen Amtsmissbrauchs und Spionage verurteilt worden. Für Ott setzte es vier Jahre und einen Monat unbedingte Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Nachdem das achtköpfige Gremium seit 11.30 Uhr über die Schuldfrage beraten hatte, war es um 18 Uhr endlich so weit: Die Urteile über Ott und den mitangeklagten Polizisten wurden verkündet. Die Verkündung zog sich in die Länge, immerhin hatten die Geschworenen 21 Hauptfragen zu beantworten. Erst am Montag war das Beweisverfahren geschlossen worden, an dem auch Verteidigung und Staatsanwaltschaft ihre Schlussplädoyers hielten.
Dann ging es Schlag auf Schlag: Die Geschworenen fällten den ersten Schuldspruch gegen Ott wegen Amtsmissbrauchs – einstimmig. Kurz darauf folgte auch der Schuldspruch wegen Spionage. Am Ende setzte es für den Ex-BVT-Beamten 49 Monate unbedingte Haft. Der mitangeklagte Polizist fasste 15 Monate Freiheitsstrafe sowie Kostenersatz aus.
Das Urteil gegen den ehemaligen Chefinspektor fiel durchaus hart aus: Obwohl maximal fünf Jahre Haft möglich gewesen wären, erhielt der Ex-BVT-Beamte 49 Monate unbedingt. Besonders brisant: Das Gericht schloss einen Hausarrest mit Fußfessel für 20 Monate ausdrücklich aus. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss Ott diese Zeit in einer Justizanstalt absitzen. Seine Verteidigerin Anna Mair meldete noch im Gerichtssaal Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Zudem erklärte das Gericht 56.000 Euro an Vermögenswerten für verfallen. Laut Urteil handelt es sich dabei um die „Untergrenze der erlangten Geldbeträge“ aus den kriminellen Handlungen. Ott selbst sagte nach der Urteilsverkündung nur knapp: „Kein Kommentar“.
Handys und Geheimdaten über Marsalek nach Russland
Weiters wurde Ott vom Gericht für schuldig erkannt, im Interesse des russischen Geheimdienstes FSB ohne dienstlichen Auftrag wiederholt Personendaten abgefragt zu haben. Auch mehrere Diensthandys hochrangiger Beamter des Innenministeriums, die 2017 bei einem Bootsausflug in Tulln ins Wasser gefallen waren, sollen von Ott über den ehemaligen Wirecard-Manager Jan Marsalek den Weg zum FSB gefunden haben.
Ott wurde weiters schuldig erkannt, einen SINA-Laptop mit brisanten geheimdienstlichen Informationen eines EU-Staates Vertretern des russischen Geheimdienstes überlassen zu haben, wofür er 20.000 Euro erhalten haben soll, weshalb er auch der Veruntreuung für schuldig befunden wurde. Auch der Bestechlichkeit wurde er schuldig erkannt.
Nach Tiergartenmord „Fehleranalyse“ erstellt
Darüber hinaus soll er nach dem sogenannten Berliner Tiergartenmord – ein russischer Geheimdienstagent hatte im August 2019 einen in Deutschland im Exil lebenden Tschetschenen erschossen – für den russischen Nachrichtendienst eine „Fehleranalyse“ erstellt haben. Auch in diesem Anklagepunkt wurde er schuldig gesprochen.
Gegen Ott und einen mitangeklagten Polizisten wurde seit mittlerweile vier Monaten verhandelt. Beide Angeklagten bekannten sich zu sämtlichen wider ihnen erhobenen Vorwürfe unschuldig. Freigesprochen wurde Ott nur vom Vorwurf des Betrugs und in einem Fall der Bestechlichkeit.
Ott verzichtete auf Schlussworte
Zuvor hatten die beiden Angeklagten am 13. und letzten Verhandlungstag noch einmal die Gelegenheit bekommen, Schlussworte zu sprechen. Der Ex-BVT-Beamte Ott verzichtete allerdings darauf und bezog sich dabei auf die Ausführungen seiner Anwältin Anna Mair, die einen Freispruch für alle Anklagepunkte ihres Mandanten forderte.
Der IT-Forensiker im BVT, der mit Ott auf der Anklagebank sitzt, zeigte sich hingegen gesprächiger. Ihm wird vorgeworfen, Handy-Daten extrahiert und im Anschluss Ott übergeben zu haben. Zum Schluss richtete er einen direkten Appell an die Geschworenen: „Wenn Sie Zweifel (an der Anklage, Anm.) haben, bitte ich Sie, klar zu denken.“
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.