Zwei Kleinkinder schweben nach einem Zimmerbrand in Wien in Lebensgefahr. Von Mutter und Vater fehlte jede Spur – ermittelt wird aber nicht.
Im Donauspital und AKH heißt es weiterhin bangen. Nach wie vor kämpfen Ärzte um das Leben eines zweijährigen Buben und seiner Schwester (3) nach einem Zimmerbrand in Ottakring.
Wie berichtet, musste das junge Geschwisterpärchen am Montag nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand von Einsatzkräften wiederbelebt und im kritischen Zustand ins Krankenhaus gebracht werden.
An dem verheerenden Abend ging der defekte Akku eines Handstaubsaugers in Flammen auf – einzig die Kleinkinder unter der Aufsicht ihrer älteren Schwester (14) waren zu dem Zeitpunkt zu Hause. Auch sie wurde verletzt – beim Versuch, das Feuer zu löschen und ihre Geschwister zu retten. Die Eltern dürften nicht anwesend gewesen sein.
Aufsichtspflicht nicht verletzt
Konsequenzen wird es aber trotzdem keine geben. Denn, wie die Polizei auf Anfrage der „Krone“ bestätigt: „Eine Verletzung der Aufsichtspflicht steht nicht im Raum“. Gegen Mutter und Vater wird also nicht ermittelt.
Um auf deine Geschwister aufpassen zu dürfen, musst du ein gewisses Alter und eine gewisse Reife besitzen. Starr abgegrenzt ist dieses Alter nicht.
Rat auf Draht
Eine Regelung im Sinne eines Mindestalters in Sachen Aufsichtspflicht bei Minderjährigen gibt es tatsächlich nicht. Rat auf Draht: „Um auf deine Geschwister aufpassen zu dürfen, musst du ein gewisses Alter und eine gewisse Reife besitzen. Starr abgegrenzt ist dieses Alter nicht“.
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