Brutale Tierquälerei

Katze des Bruders erwürgt: „Sie hat mich gebissen“

Gericht
20.05.2026 15:14

Während Österreich noch über ein grausames Video aus dem Tiroler Unterland entsetzt ist, in dem eine Katze von mehreren Männern brutal misshandelt und getötet wird, landet am Wiener Landesgericht ein ähnlicher Fall vor einem Schöffensenat. Im Zentrum: Ein schwarzer Kater und ein Angeklagter, der keine Reue zeigt.

Die grausame Tat hatte sich am 15. Jänner in der Wohnung der Mutter des Angeklagten im 21. Bezirk ereignet. Dort lebte der schwarze Kater, der dem kleinen Bruder des Beschuldigten gehörte.

„Wollte nicht mehr, dass sie zu mir kommt“
Laut Anklage eskaliert eine Situation in der Wohnung. Der Mann soll das Tier schließlich mit beiden Händen erwürgt haben. Als er später dazu befragt wird, bleibt er bei seiner Version: Die Katze habe ihn gekratzt und gebissen. „Ich wollte nicht mehr, dass sie zu mir kommt“, lautet seine Erklärung.

Der Kater wurde von dem Angeklagten in der Wohnung der Mutter erwürgt. (Symbolbild)
Der Kater wurde von dem Angeklagten in der Wohnung der Mutter erwürgt. (Symbolbild)(Bild: Kozioł Kamila - stock.adobe.com)

Die Mutter verständigt die Polizei, der Sohn wird noch in der Wohnung festgenommen. Vor Gericht tritt sie nicht als Zeugin auf.

„Habe ein Alkoholproblem“
Im Verfahren zeichnet sich ein brüchiges Bild des Angeklagten. Seit dem 18. Lebensjahr habe er ein schweres Alkoholproblem, sagt er selbst. Er ist arbeitslos, ohne Dokumente und lehnt Therapie sowie Medikamente ab.

Besonders schwer wiegt im Prozess ein psychiatrisches Gutachten. Darin wird dem Angeklagten eine schwerwiegende und nachhaltige psychische Störung attestiert. Zum Tatzeitpunkt sei er stark beeinträchtigt gewesen. Auffällig ist vor allem eine Formulierung des Sachverständigen: Es fehle ihm „jegliche Empathie, auch für die Katze“.

Haftstrafe und Einweisung
Die Staatsanwaltschaft sieht eine deutliche Gefährlichkeit gegeben. Neben der getöteten Katze muss sich der siebenfach vorbestrafte Tschetschene wegen Sachbeschädigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Einbruchsdiebstahl verantworten. Das Urteil: 24 Monate Haft sowie eine Einweisung.

Der Fall rund um den toten Kater sorgt damit nicht nur im Gerichtssaal für Betroffenheit – sondern reiht sich in eine Serie von Tierquälerei-Fällen ein, die aktuell für wachsende Empörung sorgen.

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