Im Pinzgau gilt jetzt ein einheitlicher Elternbeitrag in den Gemeindekindergärten. Bisher wurden Leistungen, die über dem 20-Stunden-Gratiskindergarten liegen, nicht verrechnet. Die Gemeinden drückten ein Auge zu und übernahmen die Kosten. Weil das Land weiter spart, geht das nun aber nicht mehr.
Alle Eltern, die ihre Kinder (älter als drei) in Pinzgauer Gemeindekindergärten untergebracht haben, zahlen jetzt für Betreuung, die über dem 20-Stunden-Gratiskindergarten hinausgeht.
Für diese Mehrleistung wurde von den Pinzgauer Gemeinden bisher nichts eingehoben. Jetzt gilt überall ein einheitlicher Tarif. „Wir haben uns auf fünf Euro pro Stunde geeinigt“, informiert Michael Obermoser, ÖVP-Bürgermeister in Wald. Man schafft so den Fleckerlteppich an Gebühren ab. Der Großteil der Eltern bringe die Kinder für 30 Wochenstunden in die Betreuung. Das bedeutet dann Kosten von 50 Euro pro Monat. Obermoser: „Wir wollen faire Verhältnisse und auch, dass kein Kindergartentourismus entsteht.“ Außerdem sei die Wertschätzung der Pädagogen ein Anliegen. Abholzeiten bzw. generelle Organisation regeln die Standorte weiterhin selbst.
Notwendig ist die Anpassung, weil das Land die Unterstützung für den „Gratiskindergarten“ von 20 Stunden ab September von 113 auf 100 Euro kürzt. Die Pinzgauer Gemeinden investieren in die Kinderbetreuung pro Jahr rund 35 Millionen Euro. Etwa 18 Millionen Euro kommen über Förderungen zurück. Der neue Elternbeitrag würde die Lücke aber bei weitem nicht fülle, heißt es. Bei den Unter-Dreijährigen planen die Pinzgauer Gemeinden keine Vereinheitlichung.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.