Beschwerde eingebracht

Einbrecher erschossen – Kampf gegen Freispruch

Salzburg
13.05.2026 16:30

Er erwischte einen Einbrecher auf frischer Tat, erschoss ihn, stand wegen Mordes für Gericht und wurde freigesprochen: Die aufsehenerregende Geschichte von Wolfgang W. (66) schaffte es weit über die Grenzen von Salzburg hinaus in die Schlagzeilen. Seit Mittwoch steht fest: Die Staatsanwaltschaft wird das Urteil bekämpfen. 

Man hat am Mittwoch eine Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) eingebracht. Wie berichtet, hatten acht Geschworene am Montag entschieden, dass der 66-jährige Salzburger in Notwehr gehandelt hat – obwohl er seinen Kontrahenten aus neun Metern Entfernung mit einem Schuss in den Hinterkopf getötet hatte. Der doch überraschende Beschluss fiel einstimmig aus.

Die Aussichten der Staatsanwaltschaft auf eine Neuauflage des Prozesses sind gering. Inhaltlich ist das Urteil eines Schwurgerichts kaum anfechtbar. In der sogenannten Nichtigkeitsbeschwerde können nur Fehler und Mängel im Verfahrensablauf bekämpft werden. 

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