Ein ehemaliger Betreuer des SOS-Kinderdorfs Seekirchen muss sich am Mittwoch im Salzburger Landesgericht stellen. Er soll seine Autorität als Familienhelfer ausgenutzt haben, um zwei Kinder sexuell zu missbrauchen. Beim Prozess streitet er alles ab und betont: „Ich habe die Mädchen nie nackt gesehen.“
Die Liste der Vorwürfe war lang, die Antworten des Angeklagten fielen umso kürzer aus. „Stimmt nicht“, meinte der 58-Jährige am Mittwoch beim Prozess am Salzburger Landesgericht immer wieder lapidar. Er könne sich eigentlich nicht so recht erklären, warum er überhaupt auf der Anklagebank Platz nehmen müsse. „Ich bin jedenfalls nie körperlich übergriffig geworden.“
Die Anklage sieht das anders. Sie wirft dem langjährigen Mitarbeiter im SOS-Kinderdorf in Seekirchen sexuellen Missbrauch Minderjähriger vor. Konkret soll der Mann zwei Mädchen im Kinderheim mehrmals unsittlich berührt haben. Mehr noch: Eines der Kinder – sie waren zum Beginn der angeklagten Taten sieben bzw. elf Jahre alt – soll er auch schwer sexuell missbraucht haben. Durch „dem Beischlaf gleichzusetzende Handlungen“, wie es in der Anklageschrift heißt. Mehrmals soll der 58-Jährige den Brust- und Genitalbereich seiner Opfer massiert und gestreichelt haben. Einen weiteren jungen Bewohner des SOS-Kinderdorfs soll er bedroht und „an den Ohren gezogen haben.“
„Ich habe die Mädchen nie nackt gesehen und war auch nie im Badezimmer, wenn eines der Kinder geduscht hat“, gab der gelernte Mechaniker zu Protokoll. Die Anklage stützt sich auf die detaillierten Aussagen der drei Opfer. Die Vorfälle sollen sich 2018 oder 2019 ereignet haben. Warum sie ihn so schwer belasten, das konnte sich der Beschuldigte auch nicht wirklich erklären. „Ich habe immer versucht, eine korrekte Beziehung zu den Kindern zu pflegen. Vielleicht war ich zu streng, vielleicht habe ich jemanden gekränkt oder beleidigt.“ Sein Verteidiger ortete eine „überschießende Anklage“ mit einigen „Auffälligkeiten“.
Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft
Bemerkenswert: Der Angeklagte verlor seinen Job im SOS-Kinderdorf im Jahr 2019. Damals wurde bekannt, dass er in der Seekirchener Einrichtung ein anderes Mädchen missbraucht haben soll. Hierfür fasste der Mann bereits eine Haft- und Geldstrafe aus. Am Mittwochnachmittag setzte es zusätzliche neun Monate Gefängnis – drei davon bedingt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.