Ein 13-jähriger Bursch in Oberösterreich geht das fünfte Jahr in Folge nicht in die Schule, soll nun in der dritten Klasse Volksschule wieder einsteigen. Dagegen kämpfen seine Eltern an. Der Oberste Gerichtshof sieht durch ein dauerhaftes Fernbleiben vom Unterricht das Kindeswohl gefährdet – mit schwerwiegenden Folgen.
„Die Kinder- und Jugendhilfe bekommt seit Corona vermehrt Meldungen von Bildungseinrichtungen über Eltern, die ihre Kinder dauerhaft und illegal nicht in die Schule schicken“, bestätigt Theresia Schlöglmann, Leiterin der Kinder- und Jugendhilfe des Landes Oberösterreich, auf „Krone“-Anfrage.
Kindeswohl ist gefährdet
Seit einem Urteil des Obersten Gerichtshofs im Jahr 2018 (GZ 2Ob136/18s) ist klar: Halten Eltern ihre Kinder dauerhaft illegal von der Schule fern, ist das Kindeswohl gefährdet, und dies kann von der Übertragung der Rechte der Ausbildungssicherung bis zum Entzug der vollen Obsorge führen. Ausschlaggebend für diese Erkenntnis war der Clinch der Wiener Jugendhilfe mit den Eltern eines ebenfalls 13-Jährigen, die ablehnten, dass ihr von der Schule abgemeldetes Kind die Externistenprüfung machen muss.
„Wir gehen natürlich nicht gleich gerichtlich gegen die Eltern vor, sondern versuchen, bei ihnen ein Bewusstsein zu schaffen, dass es sinnvoll ist, die Kinder zur Schule zu schicken“, so Schlöglmann. Eine Kindesabnahme war bisher nie notwendig.
Der Heimunterricht bekam mit Corona „Schwung“. So stieg die Zahl der Kinder, die in Oberösterreich legal daheim lernen, von 204 (Schuljahr 2018/19) auf den Höchstwert von 1408 (2021/22) und sank dann 2024/25 rasch wieder auf 228. Im aktuellen Jahr stieg die Zahl auf 243 Kinder. Im Vorjahr haben 14 Heimschüler die Externistenprüfung nicht bestanden, vier traten nicht an und mussten daher in die Klassen zurückkehren.
Auch im Fall jenes 13-Jährigen aus dem Großraum Gmunden, der – wie berichtet – schon das fünfte Jahr daheim unterrichtet wird und wegen nicht bestandener bzw. nicht mehr abgelegter Externistenprüfungen in die Volksschule zurücksoll, war ein solches Vorgehen in Betracht gezogen worden. „Aber die Entziehung der gesamten Obsorge wäre zu viel, weil das Familienleben in Ordnung ist. Und nur die Übernahme der Bildungsagenden ist schwierig umzusetzen“, weiß man bei der Bildungsdirektion OÖ.
Wenige Eltern sorgen für viele Strafverfahren
Der Fall des 13-Jährigen, der nun für große Diskussionen sorgt, ist aber nur einer von vielen Kämpfen von Eltern gegen die Schule und Behörden. Eine Anfrage der „OÖ-Krone“ brachte etwa zutage, dass bei der Bezirkshauptmannschaft Schärding seit 2021 insgesamt 354 Verfahren wegen Schulschwänzen geführt wurden. Bei der BH Wels-Land waren es 182 Verfahren – zwei davon wurden beeinsprucht, einmal erfolgreich.
Dabei wurden sieben Eltern wiederholt angezeigt. Und bei der BH Rohrbach sind es zehn Eltern, die dauerhaft ihre Kinder von der Schule fernhalten, die in den vergangenen fünf Jahren für den Großteil von 757 Strafverfahren verantwortlich waren. Von 30 Beschwerden wies das Landesverwaltungsgericht alle ab.
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