Ein Teenager aus Oberösterreich hat seit nahezu fünf Jahren keine Schule mehr besucht. Zunächst wollten seine Eltern ihn häuslich unterrichten. Doch nun soll der Bub zurück an die Schule. Jetzt sperrt sich aber die Bildungsdirektion gegen die dafür erforderliche Einstufungsprüfung, obwohl das Bundesverwaltungsgericht das entschieden hat.
Es ist zwar Unterrichtszeit, doch der 13-jährige T. sitzt nicht in der Schule, sondern daheim bei der Mutter. „Unser Sohn darf keine altersadäquate Schule besuchen“, beklagt die Mama. Ihr Antrag, den Teenager in einer Mittelschule am Unterricht teilnehmen zu lassen, sei von der Bildungsdirektion Oberösterreich per Bescheid untersagt worden.
2. Klasse abgeschlossen
T. war schon viereinhalb Jahre lang nicht mehr in einer Schule. Zuletzt hatte er 2020/21 die 2. Stufe der Volksschule Schwanenstadt erfolgreich absolviert. In den darauffolgenden Jahren beantragten die Eltern, dass ihr Sohn häuslich unterrichtet werde. Diesem Wunsch wurde seitens der Bildungsdirektion damals entsprochen.
Da der Bub am Ende des Schuljahres 2021/22 die verpflichtend vorgesehene Externistenprüfung nicht ablegte, untersagte die Bildungsdirektion mit Bescheid vom 18. Juli 2022 dessen häuslichen Unterricht. Es wurde angeordnet, dass T. die Schulpflicht in einer öffentlichen Schule oder Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht zu erfüllen hat. Weil er in den Jahren 2022/23, 2023/24 und 2024/25 keine Schule besuchte, zeigte die Bildungsdirektion die anhaltenden Schulpflichtverletzungen bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft an.
Die Bildungsdirektion OÖ möchte einen 13-Jährigen in die 3. Klasse Volksschule schicken. Das Gericht stellte bereits zweimal fest, dass dies rechtswidrig ist.

Marcus Hohenecker, Anwalt der Eltern
Bild: Horst Einöder/Flashpictures
Auf dem Rechtsweg bis zum Verwaltungsgerichtshof
Am 20. Mai 2025 beantragten T.s Eltern die Aufnahme in der Mittelschule Altmünster, doch die Direktion wies das ab: Die gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen seien nicht erfüllt. Die Eltern widersprachen der Entscheidung der Schulleitung (rechtliche Gegenrede).
Die Bildungsdirektion wies das als unbegründet ab: Für die Aufnahme eines Schülers in die 1. Klasse einer Mittelschule sei der erfolgreiche Abschluss der 4. Schulstufe zwingend erforderlich. Da T. aber nur die 2. Schulstufe erfolgreich abgeschlossen habe, seien die gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen keinesfalls erfüllt.
Eltern ignorierten Bescheid
Die Eltern hätten die Anordnungen des rechtskräftigen Bescheids und die Vorgaben des Schulpflichtgesetzes gewollt negiert und daraus resultierende Anzeigen bewusst in Kauf genommen. Der Gleichheitssatz verbiete es, Personen, die gegen geltendes Recht verstoßen, besser zu behandeln als solche, die sich rechtskonform verhielten. Denn es gebe Schüler, die aufgrund mehrerer „Nicht Genügend“ im Zeugnis nicht in die Mittelschule übertreten dürfen.
Verwaltungsgericht gab Eltern zweimal recht
Dagegen erhoben die Eltern Beschwerde, forderten, T. zu einer Einstufungsprüfung zuzulassen. Sie wandten sich an das Bundesverwaltungsgericht, das ihnen recht gab: Der Bub sei zu einer Einstufungsprüfung zuzulassen, die Bildungsdirektion habe den Buben im Grundrecht auf Bildung verletzt. Die Eltern stellten einen neuen Antrag, blitzten aber wieder bei der Bildungsdirektion ab.
Das Bundesverwaltungsgericht gab ihnen am 10. Februar neuerlich recht. Die Bildungsdirektion kontert nun mit einer außerordentlichen Revision. „Wir wollen, dass der Verwaltungsgerichtshof dazu eine Grundsatzentscheidung fällt“, heißt es auf „Krone“-Anfrage seitens der Bildungsbehörde.
Der Fall T. ist kein Einzelfall. In ganz Österreich gibt es leider noch Dutzende ähnlich gelagerte Causen. Speziell während der Corona-Jahre hatten gar nicht wenige Eltern ihre Sprösslinge vom Unterricht in öffentlichen Schulen abgemeldet, um diese im scheinbar sicheren Zuhause selbst betreuen zu können.
Die Absichten waren in den meisten Fällen bestimmt wohlmeinend, die Eltern wollten für ihr Kind das Beste. Die meisten dieser Schüler sind längst zurück im regulären Unterricht. Doch jene Kids, deren Eltern das allzu lange hinausgezögert hatten, drohen nun auf der Strecke zu bleiben. Die armen Kinder!
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