Ein Kontoinhaber fiel auf Online-Betrüger hinein und gewährte ihnen Zugriff auf zwei seiner Konten. Gesamtschaden: 200.000 Euro. Der Geschädigte sah aber auch eine Teilschuld bei der Bank, da das Überwachungssystem hätte anschlagen müssen. Er klagte vor Gericht – und bekam zum Teil Recht.
„Ich bin von Ihrer Bank und muss verdächtigte Zahlungen stoppen.“ Am 4. Jänner 2023 erhielt ein Kontoinhaber diesen Betrugsanruf, vor dem er kurz zuvor von seiner Bank gewarnt worden war. Doch der Vereinsobmann fiel auf den Betrug hinein, gewährte dem Anrufer Zugang zu seinem Privat- und dem Vereinskonto, für das er zugriffsberechtigt war.
41 Abbuchungen genehmigt
In einem 1,5 Stunden dauernden Anruf auf Hochdeutsch machte der Betrüger dem Kontoinhaber weis, dass er vom technischen Support der Bank sei, verdächtige Überweisungen entdeckt habe und einen Sicherheitsscan des Vereinskontos machen müsse. Während des Telefonats autorisierte der Oberösterreicher insgesamt 41 Abbuchungen mit dem Zwei-Faktoren-System über die Freigabe-App. Gesamtschaden: rund 200.000 Euro, 17.000 Euro entfielen auf sein Privatkonto.
Geschädigter klagte Bank
Als der Betrug aufgeflogen war, wollte sich der Geschädigte gerichtlich zur Wehr setzen. Er brachte im Kern vor, dass er über den Zweck der Überweisungen getäuscht worden sei und die Bank ihre gesetzlichen und vertraglichen Schutzpflichten verletzt habe. Denn das Fraud Transaction Monitoring System (FTM), auf Deutsch Transaktionsüberwachungssystem, hätte anschlagen müssen.
OLG gab Kläger teilweise Recht
Beim Landesgericht blitzte er mit seiner Klage ab, das Oberlandesgericht (OLG) gab dem Kläger aber teilweise Recht. Zwar kam der Richter ebenfalls zu dem Schluss, dass der Geschädigte grob fahrlässig gehandelt hatte, jedoch verletzte auch die Bank ihre Schutz- und Sorgfaltspflichten.
Richtungsweisendes Urteil
Das eingesetzte FTM sei nicht ausreichend ausgestaltet gewesen, denn die Häufung der Transaktionen und die ungewöhnlichen Zahlungsabläufe hätten auffallen und gestoppt werden müssen. Die Bank wurde dazu verurteilt, dem Geschädigten die Hälfte des Schadens am Privatkonto zu ersetzen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Sicherheit wird bei Banken großgeschrieben, deshalb nutzen praktisch alle Finanzinstitute Betrugsüberwachungssysteme, die verdächtige Transaktionen erkennen und stoppen sollen. 41 Überweisungen einer Privatperson in 1,5 Stunden sind wohl alles andere als Durchschnitt. Trotzdem wurde der Betrug nicht verhindert, und die Bank gab dem Kunden die Alleinschuld.
In einem richtungsweisenden Urteil entschied das Oberlandesgericht Linz aber, dass auch das Finanzinstitut eine Mitschuld trifft. Das ist gut und richtig, sicherer ist aber Eigenverantwortung. Also nicht gutgläubig auf Betrüger hineinfallen!
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