In Dienten fand der Wolfsbeauftragte des Landes in den vergangenen Tage eine tote und zwei verletzte Ziegen. Anders als beim Fall in Maria Alm wirkte das Rissbild nicht eindeutig. Indes ist die neue, umstrittene Abschussverordnung da. Sie gilt ab 1. Mai und regelt den vorbeugenden Abschuss von zwei Wölfen.
Der Fund einer toten Ziege und zweier verletzter Tiere hielt Dienten in Atem. Am Dienstag rückte der Wolfsbeauftragte zur Begutachtung aus und nahm eine DNA-Probe, um den Angreifer zu identifizieren. Obwohl Maria Alm nur wenige Kilometer entfernt lag, zeigte sich das Land vorsichtig.
Die Spuren unterschieden sich laut Experten deutlich vom Rissbild dort, das als typisch für einen Wolf galt. Es könnten deshalb auch ein Goldschakal oder ein Fuchs infrage kommen. Welche Art tatsächlich zuschlug, soll nun die DNA-Analyse klären.
Auch Vorarlberg mit vorbeugender Abschuss-Regelung
Mit dem heutigen Tag wurde der Abschuss von zumindest zwei Wölfen im Bundesland für die Jägerschaft immens erleichtert. Mit der umstrittenen Abschussverordnung, die soeben kundgemacht wurde, dürfen in den kommenden beiden Jahren von 1. Mai bis 15. November je zwei Wölfe vorbeugend entnommen werden.
Die Abschüsse sind jedoch nur in Gebieten erlaubt, die bisher schon häufig von Wolfsrissen betroffen waren. Ist das Kontingent erschöpft, werde auch künftig der Erlass einer Abschuss-Verordnung möglich sein.
Das Land Vorarlberg zog nur wenige Tage mit einer ähnlichen Verordnung nach. Kritik an der neuen Verordnung beider Länder gab es vor allem von Naturschutzorganisationen und Wolfsforschern. Zudem sei auch noch nicht ganz ausgeschlossen, ob die neue Regelung gegen EU-Recht verstoße.
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