Prozess in Eisenstadt

Dem Wiederholungstäter war das neue Handy zu alt

Burgenland
28.04.2026 16:30

Ohne Billigung seiner Freundin erwarb ein Burgenländer ein teures iPhone und schloss auf ihren Namen einen Vertrag mit 24-monatiger Bindung ab – bedingte Haft und Therapie!

Was haben die 14 Schüler am Dienstag bei der Exkursion aufs Landesgericht Eisenstadt gelernt? Zumindest dass, wenn man arbeitslos ist und mit 850 Euro im Monat auskommen muss, ein zweites Handy nicht oberste Priorität haben sollte.

Weil er wegen eines Schuldenregulierungsverfahrens keinen Vertrag bekommen hätte, wurde ein iPhone 16 Plus von der mittlerweile Ex-Lebensgefährtin des 24-jährigen erworben und angemeldet. Der Deal: Er zahlt den Kaufpreis retour und begleicht 24-mal die monatliche Rate – macht gesamt 2625,58 Euro. Nach kurzer Zeit war ihm das Gerät zu minder.

„Ich wollte alles zurückzahlen“
Hinter ihrem Rücken orderte der Mann online ein iPhone 16 Pro Max. Für den Dauerabbuchungsauftrag der monatlichen Gebühr gab er die Kontonummer der Frau an. Sie sagt: „Ich hatte ihm das nicht erlaubt. Auf einmal sind die Rechnungen gekommen. Er hat sich sogar dafür entschuldigt.“ Er sagt: „Ich wollte alles zurückzahlen, ganz sicher. Leider hatte ich keinen Zugriff auf mein Konto.“ Außerdem hätte die Ex Bescheid wissen müssen. „Der Vertrag wurde ja auf ihren eMail-Account geschickt. Und die Widerrufserklärung auch.“ Davon machte die Frau auch Gebrauch. Es entstand in diesem Fall kein Schaden.

Fixe Geldstrafe, bedingte Haft
Wegen Datenverarbeitungsmissbrauchs wird der einschlägig Vorbestrafte zu 1920 Euro Geldbuße und sechs Monaten bedingt auf drei Jahre verurteilt. Er erhält Bewährungshilfe und muss sich einer psychotherapeutischen Behandlung unterziehen. Das Urteil ist für ihn in Ordnung.

Im Internet verkauft und nicht verschickt
Vom zweiten Anklagepunkt wird der 24-Jährige im Zweifel freigesprochen. Ja, er hat ein iPhone 17 Pro Max 17, das er eigentlich seiner neuen Flamme zu Weihnachten schenken hätte wollen, auf willhaben.at angeboten. Der Käufer überwies 1079,99 Euro auf das litauische Konto des Burgenländers. Weil auch dort sein Zugang gesperrt worden war, hielt er die Bank schriftlich an, das Geld zurückzuüberweisen. „Damit war die Sache für mich erledigt. Ich habe nicht daran gedacht, ihm das Handy trotzdem zu schicken. Später fiel es mir runter und ging kaputt.“

Noch im Gerichtssaal wird unterschrieben, dass der Käufer jeden Cent zu bekommen hat. Der Betrug ist somit vom Tisch.

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