13-Jähriger in Haft
Bub will nicht in Schule gehen: Vater erschossen
Unfassbare Bluttat in den USA: Weil ein 13-Jähriger nicht in die Schule gehen wollte, hat der Bub seinen Vater in seinem Auto erschossen. In dem Wagen hatte sich auch ein fünfjähriges Kind befunden.
Als das spätere Schussopfer seinen Sohn vor zwei Wochen gegen 7:30 Uhr in die Tangipahoa Alternative School in Hammond (US-Bundesstaat Indiana) bringen wollte, eskalierte offenbar die Situation: Der Bub weigerte sich, aus dem Wagen zu steigen.
Ein Schulpolizist, der auf den Streit aufmerksam wurde, kam hinzu. Der Vater entschied schließlich, den Buben wieder mit nach Hause zu nehmen, startete den Wagen und fuhr von der Schulauffahrt los, als ein Schuss fiel. Das Geländefahrzeug krachte anschließend in ein Haus auf der gegenüberliegenden Straßenseite.
Die Polizei in Hammond berichtete auf Facebook von dem tragischen Vorfall:
Türen in Schule wurden verriegelt
Der 13-Jährige stieg danach aus und ging mit der Waffe in Richtung des Schuleingangs, wo er ohne Gegenwehr von dem Schulpolizisten festgenommen wurde. In der Schule wurde Alarm ausgelöst. „Die Schüler befanden sich innerhalb weniger Minuten – wahrscheinlich weniger als einer Minute – in ihren Klassenzimmern. Die Türen zu den Klassenzimmern und zum Gebäude wurden verriegelt“, erklärte die Schulleitung.
Polizeichef zur Tat: „Sinnlos und empörend“
Der Vater wurde mit schweren Verletzungen in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht. Doch wenige Tage später verstarb das Schussopfer trotz der Bemühungen der Ärzte. „Manchmal geschehen schlimme Dinge einfach“, sagte Polizeichef Edwin Bergeron. „Diese Art von Gewalt ist sinnlos und empörend und macht leider deutlich, warum Schulpolizisten so wichtig sind“, so Bergeron „Wir sind unglaublich dankbar, dass wir einen Schulpolizisten an der Schule hatten, der eingreifen und weitere Verletzungen verhindern konnte.“
Der Jugendliche befand sich nach dem Schuss wegen versuchten Mordes in Haft. „Angesichts des Todes des Opfers wird erwartet, dass die Anklage auf Mord zweiten Grades hochgestuft wird.“









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