Wende bei Prozess

Ladendiebinnen brachten Unschuldige vor Gericht

Tirol
28.04.2026 10:00

Eine 18-Jährige musste sich am Montag am Landesgericht Innsbruck verantworten. Sie soll zwei andere Mädchen zu Diebstählen in einem Supermarkt genötigt haben. Der Prozess nahm dann aber eine überraschende Wende.

Die 18-Jährige ist keine unbescholtene Person, war bereits wegen Brandstiftung zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt worden. Umso brisanter war die vorliegende Anklage. Denn im Raum stand etwa der Widerruf des bedingten Anteils von 16 Monaten der teilbedingten Haftstrafe von 24 Monaten.

Mädchen wollte ihr eines „auswischen“
Erneut vor Gericht landete die Tirolerin, weil ihr zwei Mädchen offenkundig eines „auswischen“ wollten. Und das kam so: Im Jänner begingen diese im Völser Einkaufszentrum Cyta einen Ladendiebstahl in einer Drogerie. Dazu sollte sie die Angeklagte angestiftet und sie damit genötigt und bedroht haben. Laut Anklage mit den drohenden Worten, dass sie „Araber beauftragen“ würde, welche sie schlagen würden.

In einer Drogerie war es zum Ladendiebstahl mit dem nun folgenden Nachspiel gekommen ...
In einer Drogerie war es zum Ladendiebstahl mit dem nun folgenden Nachspiel gekommen (Symbolbild).(Bild: Martin A. Jöchl)

Zweite Zeugin gab alles zu
Während die erste Zeugin zu Protokoll gab, dass die Angeklagte „geschrien“ hat und ihnen mit diesem Wortlaut damit gedroht habe, räumte die zweite Zeugin unumwunden ein, dass die bisherigen Angaben bei der Polizei schlicht nicht der Wahrheit entsprachen. „Wir haben die Chatverläufe erfunden und gefälscht“, gab sie zu. Dies deshalb, weil sie der Angeklagten etwas „zurückzahlen wollten“. Zudem hätten sie geglaubt, damit „einer Strafe entgehen zu können“. Für die 18-Jährige mündete dies in der Anklage. Sie selbst äußert sich nicht dazu, ihr Verteidiger hatte aber im Eröffnungsplädoyer von einer „Intrige“ gegen seine Mandantin gesprochen.

Für Richter blieb nur eine Entscheidung
Der Richter sprach die 18-Jährige schließlich frei. „Die Glaubwürdigkeit der Belastungszeuginnen ist derart beschädigt, dass sein Schuldspruch außer Reichweite ist“, sagte er in einer Urteilsbegründung. Der Freispruch ist aber noch nicht rechtskräftig.

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