Migration in Italien

Anwälte sollen Geld für Rückführungen bekommen

Außenpolitik
22.04.2026 06:00
Porträt von krone.at
Von krone.at

In Italien sollen Anwältinnen und Anwälte künftig eine finanzielle Prämie erhalten, wenn sie Migrantinnen und Migranten bei der Rückkehr in das Herkunftsland unterstützen. Das sieht ein neuer Gesetzesentwurf vor, der diese Woche verabschiedet werden soll.

Vorgesehen sind insgesamt 1,2 Millionen Euro für entsprechende Prämien im Zeitraum 2026 bis 2028. Ein einzelner Bonus soll 615 Euro betragen. Ausbezahlt wird er laut den Plänen der Meloni-Regierung erst, wenn die Migrantinnen und Migranten bereits ausgereist sind. Er richtet sich an jene Anwältinnen und Anwälte, die die Anträge im Rückkehrverfahren betreuen.

Parallel dazu sieht das Gesetz weitere Änderungen im Asyl- und Rückkehrrecht vor. Oppositionsparteien kritisieren unter anderem, dass die Möglichkeit einer kostenlosen Rechtsvertretung bei Einsprüchen gegen Abschiebungsanordnungen faktisch eingeschränkt werde. Bei der finanziellen Prämie für Anwältinnen und Anwälte wird von einem „problematischen Anreizmechanismus“ gesprochen, der direkt dazu motivieren könnte, auf eine freiwillige Rückkehr der Mandantinnen und Mandanten hinzuwirken.

Interessensvertretung gegen Vorhaben
Auch die italienische Anwaltskammer lehnt die Maßnahme ab und forderte die Regierung auf, die Regelung wieder zu streichen. Staatspräsident Sergio Mattarella äußerte ebenfalls Bedenken, er kann ein Gesetz aus verfassungsrechtlichen Gründen zur erneuten Prüfung zurückweisen. Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hat nun zugesagt, bei dem System nachzubessern. Man habe „technische Anmerkungen“ erhalten und werde diese in einem separaten Gesetz berücksichtigen.

Bis kommenden Samstag soll ein sogenanntes Sicherheitsdekret verabschiedet werden. Andernfalls verfällt es. „Es gibt keinen zeitlichen Spielraum, den Gesetzentwurf zu korrigieren. Wir gehen mit Regelungen voran, die wir für absolut sinnvoll halten“, sagte Meloni.

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