Süßkram, Spielzeug, alles 24 Stunden: In Oberndorf soll damit rund um Schulen und Haltestellen Schluss sein. Eine neue Verordnung schränkt das Automatenangebot in sensiblen Bereichen ein. Wer weiter verkauft, riskiert Strafen – und muss bestehende Automaten anpassen.
Ein paar Münzen, ein Griff, und schon ist das Taschengeld weg – oft für überteuerte Ware. Genau dagegen richtet sich seit Freitag eine neue Verordnung in Oberndorf: Automaten und sogenannte E-Kioske dürfen in sensiblen Bereichen künftig bestimmte Produkte nicht mehr anbieten.
Betroffen sind definierte Umkreise rund um Volks-, Mittel- und Sonderschulen sowie um Jugend- und Sportzentren und Lokalbahnhaltestellen. Dort sollen vor allem Süßwaren wie Fruchtgummis, Lollipops, Lutschbonbons oder Schokoriegel sowie Spielwaren wie Kuscheltiere, Ringe oder Kugeln aus den Automaten verschwinden.
Verstöße können mit bis zu 2180 Euro Strafe geahndet werden, bestehende Automaten müssen binnen Übergangsfrist umgestellt werden.
Bürgermeister Georg Djundja stellt klar, dass Automaten nicht generell verboten werden, sieht aber bei heiklen Produkten wie Alkohol oder Lachgas zusätzlichen Handlungsbedarf und verlangt dafür strengere Regeln von Land und Bund.
Djundja sagt: „Der Schutz unserer Kinder hat oberste Priorität. Ich bin überzeugt, dass weitere Gemeinden gleiche Maßnahmen ergreifen werden und meine Verordnung übernehmen. Und es sind nun die zuständigen Gesetzgeber auf Landes- und Bundesebene gefordert sind, nachzuziehen.“
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