Seit November 2025 hat Österreich ein schärferes Waffengesetz. Am 28. April wird nun der zweite Teil der Gesetzesnovelle in Kraft treten. Das Ziel sei „ein Mehr an Sicherheit“, sagte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP). Ab dem Stichtag gelten etwa strengere Prüfungen.
Auch das klinisch-psychologische Gutachten soll verbessert werden – „durch ein verpflichtendes Explorationsgespräch und moderne vorgelagerte Testverfahren“. Das Mindestalter für genehmigungspflichtige Schusswaffen der Kategorie A und B (z.B. Revolver und Pistolen) wird von 21 auf 25 Jahre angehoben, bei Kategorie C (z.B. Langwaffen) von 18 auf 21 Jahre. Ausnahmen sollen weiterhin gelten, wenn Waffen für den Beruf benötigt werden, beispielsweise für Jägerinnen und Sportschützen. Zudem erhält die Polizei erweiterte Kontrollbefugnisse im Umkreis von Schulen und Kindergärten.
„Mit der neuen Regelung schließen wir nicht die Tür für legalen Waffenbesitz, sondern geben den Schlüssel nur noch jenen, die wirklich vertrauenswürdig sind“, sagte Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ). „(...) Die Expertinnen und Experten des Innenministeriums haben in den vergangenen Monaten intensiv an der Umsetzung gearbeitet und diese nun zum Abschluss gebracht“, sagte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP).
Das ändert sich jetzt beim Waffengesetz:
Mehr als 1,5 Millionen Schusswaffen registriert
Der erste Teil der Novelle war bereits am 1. November 2025 in Kraft getreten. Diese sieht unter anderem eine längere Wartefrist zwischen der Beantragung und Übergabe einer Schusswaffe sowie den verstärkten Austausch zwischen Behörden vor.
Am 1. April 2026 waren österreichweit mehr als 1,5 Millionen Schusswaffen registriert. Diese teilten sich auf mehr als 380.000 Besitzerinnen und Besitzer auf. Im Durchschnitt haben diese somit vier Waffen pro Kopf. Seit der Ankündigung der Verschärfung des Waffengesetzes Anfang Juli ist die Zahl der Waffen gestiegen. Statistische Daten wie das Alter der Personen sind im Verwaltungsregister nicht erfasst.
„Der Amoklauf am 10. Juni 2025 in einem Grazer Gymnasium hat sich tief in das kollektive Gedächtnis der Österreicherinnen und Österreicher eingebrannt. Zehn Menschen mussten durch diese grauenhafte Tat auf brutale Art und Weise ihr Leben lassen. Für die österreichische Bundesregierung war unmittelbar klar: Nach einer solchen Schreckenstat darf nicht zur Tagesordnung übergegangen werden“, heißt es in einer Aussendung des Innenministeriums. Der Schütze des Amoklaufs hatte die Waffen legal besessen, obwohl ihm bei der Stellung psychologische Auffälligkeiten attestiert worden sind.
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