Neue Tests, Alter, ...

Waffengesetz rückwirkend schärfer: Worauf es zielt

Innenpolitik
03.09.2025 16:17

Das neue Waffengesetz ist endlich fertig und liegt der „Krone“ vor. Es fällt strenger aus als bisher bekannt. Alle B-Waffenbesitzer, denen seit 1. Juni 2025 eine Waffenbesitzkarte neu ausgestellt wurde, müssen die verschärften psychologischen Tests nachholen. Bei C-Waffen erstreckt sich die Rückwirkung sogar auf zwei Jahre vor Kundmachung.

Alle, die in den letzten zwei Jahren eine C-Waffe neu erworben haben, müssen das neue strengere Antragsprozedere nachholen. Damit sollen all jene erfasst werden, die sich nach der Ankündigung, dass die Gesetze verschärft werden, mit Waffen „eingedeckt“ haben. Zudem braucht man künftig auch für Waffen der Kategorie C (Langwaffen und Schrotflinten) eine Waffenbesitzkarte.

Bereits bekannt ist, dass das Alter für den Waffenerwerb von 21 auf 25 angehoben wird. Die Verschärfung ist Folge des Amoklaufs in einer Grazer Schule im Juni mit elf Toten.

„Das ergibt überhaupt keinen Sinn“
Die Gesetzesänderungen stießen generell auf breite Zustimmung. Juristen kritisieren allerdings, dass es sich bei der Anhebung des Mindestalters um eine „auf diesen einen Täter zugeschnittene Anlassgesetzgebung“ handle. „Es gibt keinen Grund dafür, dass man ausgerechnet 25 Jahre nimmt“, sagt der Waffenrechtsexperte und Jurist Raoul Wagner im Gespräch mit der „Krone“.

In dieser Schule fand das schreckliche Blutbad statt.
In dieser Schule fand das schreckliche Blutbad statt.(Bild: EXPA/ PIXSELL/ Matija Habljak)

„Wir haben Polizisten, die 19 Jahre alt sind, wir haben Soldaten, die sind 18, wir haben Leute bei WEGA und Cobra, die sind wahrscheinlich 21 oder 22. Und es gibt Piloten, die jünger als 25 sind. Das ergibt überhaupt keinen Sinn“, so Wagner. Sorgfältige Eignungstests würden vollkommen ausreichen.

Eckpunkte Waffengesetz

Erweiterung auf Waffen der Kategorie C : Auch für solche Waffen wird nun künftig eine Waffenbesitzkarte notwendig sein.

Psychologische Testungen: Überprüfung der Zuverlässigkeit und verschärftes, mehrstufiges waffenpsychologisches Gutachten vor Erwerb einer Schusswaffe.

Rückwirkung: Die neuen Regelungen gelten für alle Erstanträge einer Waffenbesitzkarte. Alle B-Waffenbesitzer, denen seit 1. Juni 2025 eine Waffenbesitzkarte neu ausgestellt wurde, müssen dennoch die verschärften psychologischen Tests nachholen. Bei C-Waffen erstreckt sich die Rückwirkung sogar auf zwei Jahre vor Kundmachung. Alle, die in diesem Zeitraum eine C-Waffe neu erworben haben, müssen das neue strengere Antragsprozedere nachholen.

Zweifaches waffenpsychologisches Gutachten: Überprüfung beim Erstantrag und ein weiteres Mal nach fünf Jahren. Die psychologische Begutachtung wird stark erweitert. (keine Kombipakete mehr)

Wiederkehrende Überprüfungen: Alle Waffenbesitzer werden automatisch alle fünf Jahre auf ihre „Verlässlichkeit“ (einschließlich psychologischer Merkmale) überprüft und müssen eine Nachschulung nachweisen können (Waffenführerschein).

Erhöhung des Mindestalters für den Besitz von Kategorie-B-Waffen auf 25 Jahre und Kategorie-C-Waffen auf 21 Jahre.

Einführung einer vierwöchigen Abkühlphase beim Ersterwerb jeder Schusswaffe.

Besonderer Schutz des sozialen Nahraums: Verhängung eines (vorläufigen) Waffenverbots bei Ermittlungen wegen gefährlicher Delikte und Gewaltverbrechen sowie bei Ermittlungen wegen möglicher Straftaten im sozialen Nahfeld, insbesondere in der Partnerschaft oder Familie, sowie bei Betretungs- und Annäherungsverboten.

Verbesserter Datenaustausch zwischen Behörden, insbesondere Nutzung von Stellungsergebnissen bei der Verlässlichkeitsprüfung sowie erweiterte Meldepflichten an die Waffenbehörde (zB auch der Verkehrsbehörden).

Eingeschränkte Waffenverkäufe: Pflicht zur Abwicklung von privatem Waffenverkauf nur über registrierte Händler.

Besserer Kampf gegen illegalen Waffenhandel: Der Begriff der Waffe wird erweitert und umfasst jetzt zB auch Griffstücke und andere, nicht unter Druck stehende Teile.

Eine ebenfalls sehr wichtige Änderung betrifft den Datenaustausch zwischen den Behörden. Der Grazer Amoktäter war beim Bundesheer nämlich als ungeeignet eingestuft worden. Bis 2009 wurden Stellungsergebnisse an Waffen- und Verkehrsbehörden weitergeleitet. Der frühere Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ) schaffte diesen Datenaustausch allerdings ab. Hätte man das nicht geändert, hätte der Amokläufer die Waffen nicht legal kaufen können. Das wird nun geändert.

Mit dem neuen Waffengesetz wird die Herbstarbeit im Parlament wieder aufgenommen. Dieses wird am Donnerstag im Innenausschuss eingebracht.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt