Gefahr im „Griff“

Illegale Waffen sind nun auch rückverfolgbar

Innenpolitik
07.09.2025 19:00

Das verschärfte Waffengesetz bringt nicht nur eine Altersanhebung für den Erwerb von Schusswaffen und strengere Psychotests, im Detail sind einige weitere Verschärfungen enthalten. So wird das „Selberbasteln“ einer illegalen Waffe deutlich erschwert.

Bislang war es in Österreich möglich, ein Griffstück für eine Schusswaffe frei zu erwerben. Das mag auf den ersten Blick wie eine juristische Nebensächlichkeit erscheinen, ist in Wahrheit aber eine sicherheitspolitische Lücke. Denn wer das Griffstück hat, kann sich die übrigen Teile in einem anderen Land besorgen und am Ende eine vollständige Waffe zusammensetzen – eine Waffe, die in keinem Register auftaucht und für Ermittlungen kaum nachzuvollziehen ist.

Wichtige Lücke geschlossen
Für den Verfassungsschutz und Sicherheitsbehörden allgemein bedeutet das, dass bisher ein entscheidendes Bindeglied fehlte und damit auch die Möglichkeit, Waffenwege und Hintermänner zuverlässig zu erkennen. Genau diese Lücke ist aber brandgefährlich: Extremisten, Terroristen und kriminelle Verbindungen nutzen gezielt das, was frei am Markt erhältlich und nicht leicht nachzuvollziehen ist. Mit der Erfassung der Griffstücke als wesentliche Bestandteile einer Waffe wird nun dieses kritische Schlupfloch geschlossen. Damit wird jede Waffe wieder eindeutig zuordenbar.

Staatssekretär Jörg Leichtfried
Staatssekretär Jörg Leichtfried(Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)

„In Österreich konnte man Griffstücke einer Waffe bisher völlig anonym kaufen – ein gefährliches sicherheitspolitisches Schlupfloch. Wer wollte, konnte so ungehindert über Grenzen hinweg durch ,Regime-Shopping‘ aus unterschiedlichen Einzelteilen eine komplette Schusswaffe ohne Registrierung zusammensetzen. Mit dem neuen Gesetzesvorschlag wird nun dieses gefährliche verfassungsschutzrelevante Einfallstor endlich geschlossen“, erklärt der für Verfassungsschutz zuständige Staatssekretär Jörg Leichtfried im Gespräch mit der „Krone“.

Keine Waffen für Gefährder
Eine weitere Verschärfung betrifft das Waffenverbot für Gefährder. Schon bisher hatte die Polizei zwar die Möglichkeit, bei bestimmten Delikten ein vorläufiges behördliches Waffenverbot auszusprechen. Doch die Schwelle dafür war nicht immer eindeutig, und es blieb Raum für Unsicherheit. Mit der neuen Bestimmung ist nun klargestellt: Wird jemand wegen besonders schwerer Delikte wie häusliche oder sexuelle Gewalt, Staatsfeindlichkeit, Hochverrat oder Wiederbetätigung angeklagt, ist eine waffenrechtliche Gefährlichkeit gegeben und es kann mit Anklageerhebung jedenfalls ein vorläufiges Waffenverbot verhängt werden.

Wenn dann eine Verurteilung wegen dieser Delikte erfolgt, ist unbedingt ein unbefristetes Waffenverbot auszusprechen. „Wir setzen ein klares Signal: Wer wegen schwerer häuslicher oder sexueller Gewalt- oder staatsfeindlicher Straftaten wie zum Beispiel Wiederbetätigung angeklagt wird, darf keinen Zugang zu Waffen haben“, so Leichtfried.

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