Nach Beschwerde

Benko: Verzicht auf Prüfung von U-Haftverlängerung

Gericht
16.04.2026 11:41
Porträt von krone.at
Von krone.at

Immobilien-Jongleur René Benko verzichtete auf die angekündigte Prüfung einer Verlängerung seiner Untersuchungshaft. Über seinen Anwalt beklagte er sich, er sehe sich durch die Medien „vorverurteilt“.

Sein Anwalt Norbert Wess teilte die Entscheidung mit. Auslöser seien zwei Kritikpunkte: Einerseits habe die WKStA ihre Stellungnahme zur Verlängerung der U-Haft erst spät zugestellt. Andererseits sehe sich Benko durch die jüngste Medienberichterstattung zu einem OGH-Urteil vorverurteilt. Das Gericht entscheidet nun ohne Verhandlung über die U-Haftverlängerung.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat Anfang des Monats eine Grundrechtsbeschwerde Benkos im Zusammenhang mit seiner U-Haft zurückgewiesen. Die Verteidigung Benkos habe über die Entscheidung erst aus den Medien erfahren, kritisiert Wess. Daher habe er nicht sofort auf die – aus seiner Sicht falsche – Berichterstattung reagieren können.

Benko ortet Druck auf Gerichte, ihn in Haft zu belassen
Die Grundrechtsbeschwerde habe nur „zwei Aspekte“ aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes vom Februar zur Verletzung des Beschleunigungsgebotes in Haftsachen betroffen und nicht, wie in den Medien dargestellt, die bisherige U-Haft an sich in Frage gestellt. Die Medienberichterstattung habe „suggeriert“, dass die heutige Haftprüfungsverhandlung aussichtslos sei, schreibt Wess in seiner Mitteilung. Dadurch seien Benko vorverurteilt und Druck auf das Gericht aufgebaut worden, Benko in Haft zu belassen.

WKStA: Keine Verpflichtung zu Stellungnahme
Außerdem kritisiert Wess, dass die schriftliche Stellungnahme der WKStA zur Verlängerung der Haftprüfung erst gestern, Mittwoch, vorgelegen sei und er damit weniger als 24 Stunden Vorbereitungszeit für den heutigen Termin gehabt habe. Die WKStA wies den Vorwurf zurück. WKStA-Sprecher Martin Ortner sagte auf APA-Anfrage: „Wir haben dem Gesetz voll entsprochen. Es gibt im Gesetz keine Verpflichtung zur Abgabe einer solchen Stellungnahme“.

Rechtlich kann die Staatsanwaltschaft ihren Antrag auf Haftverlängerung auch erst im Rahmen der Haftprüfungsverhandlung einbringen. Diese Prüfung ist von Amts wegen spätestens nach zwei Monaten fällig. Daher wird das Gericht auch die U-Haft für René Benko heute, Donnerstag, von Amts wegen prüfen und über eine Verlängerung entscheiden.

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