Kinder angeklagt:

Mutter (89) so vernachlässigt, dass sie starb

Oberösterreich
30.05.2026 18:00
Porträt von Krone Oberösterreich
Von Krone Oberösterreich

Es muss ein langer Leidensweg gewesen sein, der am Ende für eine Linzerin mit einem tödlichen Multiorganversagen endete. Doch die 89-Jährige hätte nicht sterben müssen, zumindest nicht so qualvoll. Denn ihre Kinder hätten sie sträflich vernachlässigt und müssen sich jetzt vor Gericht verantworten.

Sie lebten im selben Haus, doch ein Linzer (55) bemerkte nicht, wie seine bettlägerige Mutter leidet. Als er die 89-Jährige im Februar 2025 tot im Bett fand, schlug er Alarm. Die Rettungskräfte und auch der Bestatter sahen sofort, dass hier etwas nicht stimmen konnte. Die Linzerin war sichtlich abgemagert, dehydriert und wund gelegen bis auf die Knochen.

Kinder hätten sich kümmern müssen
Es erfolgte eine Anzeige, die Staatsanwaltschaft Linzer ließ die Leiche obduzieren. Ergebnis: Tod durch grobe Vernachlässigung. Nun erhob die Justiz Anklage gegen den psychisch beeinträchtigten Sohn und dessen 71-jährige Schwester, die nicht im selben Haus lebt. Denn beide hätten von der Pflegebedürftigkeit der Mutter gewusst und für eine bessere Versorgung zu Hause oder eine Unterbringung in einem Pflege- und Seniorenheim sorgen müssen. Auch eine Spitalsbehandlung der bekannten Erkrankungen sei nicht eingeleitet worden.

Rechtliche Grundlage

Das Strafrecht regelt im § 92 das „Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen“. Dieser deckt alle Personen ab, die unter 18 Jahre alt sind, oder auch ältere, die wegen Krankheit oder Behinderung auf Hilfe angewiesen sind. Wer diesen Qualen zufügt, riskiert drei Jahre Haft, im Todesfall ein bis zehn Jahre Gefängnis.

Mutter wollte nicht ins Heim
Während sich der Sohn grundsätzlich einsichtig zeigen soll, sehe die Tochter den Fehler nicht ein, da sich die Mutter laut ihren Aussagen gegen eine Unterbringung in einem Heim ausgesprochen hatte. Sie habe die Mutter laut einem Bericht der „OÖN“ auch noch kurz vor deren Tod besucht. Für die angeklagten Geschwister gilt die Unschuldsvermutung.

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