Eine Justizwachebeamtin (36) der Justizanstalt Feldkirch in Vorarlberg soll einem führenden Mitglied der „Hells Angels“ Haftvorteile verschafft haben, am Dienstag steht sie wegen Amtsmissbrauchs vor dem Schöffengericht in Feldkirch.
Der 36-Jährigen wird vorgeworfen, über einen längeren Zeitraum Häftlinge der Rockergruppierung „Hells Angels“ begünstigt und dabei ihre dienstlichen Befugnisse missbraucht zu haben. So soll die Beamtin Handys in die Justizanstalt Feldkirch eingeschleust, Essensbestellungen organisiert sowie unzulässige Besuche ermöglicht haben.
Darüber hinaus soll sie die Übergabe von Datenträgern arrangiert und vertrauliche Informationen aus dem Haftalltag weitergegeben haben. Dazu zählen laut den Vorwürfen auch Hinweise auf geplante Verlegungen und Auslieferungen von Insassen. Besonders schwer wiegt der Verdacht, dass die Justizwachebeamtin ihre Position gezielt zugunsten einzelner Häftlinge genutzt haben soll.
Von Behörde suspendiert
Die Bundesdisziplinarbehörde suspendierte die Frau deshalb wegen des Verdachts schwerwiegender Dienstpflichtverletzungen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Maßnahme und hielt fest, die Beamtin habe „ihre Befugnisse zum Vorteil von Haftinsassen, insbesondere der Gruppierung „Hells Angels“ genutzt“. Zusätzlich steht der Vorwurf im Raum, die 36-Jährige habe entgegen den Vorschriften eine sexuelle Beziehung zu einem Insassen gehabt.
Aufgedeckt wurde der Fall im Zuge anderer Ermittlungen: Nachdem die Polizei den mutmaßlichen Anführer der „Hells Angels“ im Jänner 2024 erneut wegen eines Drogendelikts festgenommen hatte, wurden dessen Mobiltelefone ausgewertet. Dabei stießen die Ermittler auf insgesamt 2617 Chatnachrichten mit der Beschuldigten. Den Akten zufolge soll die Beamtin mehrfach beteuert haben, sich gerne für die Gruppierung einzusetzen und dafür keine Gegenleistung zu erwarten. Dennoch soll sie von dem 34-jährigen Rocker-Boss zumindest dreimal Gutscheine und zweimal Eintrittskarten zu Konzerten angenommen haben.
Schweigerecht
Bereits in einem vorangegangenen Zivilverfahren machte die suspendierte Justizwachebeamtin von ihrem Schweigerecht Gebrauch. Ob sie sich nun im Strafprozess zu den Vorwürfen äußern wird, ist offen. Für die Verhandlung vor Richterin Verena Wackerle sind neun Stunden angesetzt. Prozessbeginn ist um 9 Uhr. Im Falle eines Schuldspruchs droht der Angeklagten eine mehrjährige Freiheitsstrafe.
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