FPÖ sieht „Skandal“

ÖH verteidigt Einladung von Ex-Al-Kaida-Mitglied

Österreich
01.06.2026 16:53
Porträt von krone.at
Von krone.at

Diese Einladung sorgt für ordentlich Wirbel! Ein ehemaliges Al-Kaida-Mitglied soll im Rahmen einer Diskussion an der Uni Wien sprechen. Während ÖVP und FPÖ einen „unfassbaren Skandal“ wittern, verteidigt die ÖH ihren Gast ...

Die Österreichische Hochschüler_innenschaft (ÖH) der Universität Wien hat Ex-Terrorist Mohamedou Ould Slahi – wie bereits berichtet – zu einem Vortrag an der Universität Wien eingeladen. Bei der ÖVP und FPÖ stößt das auf heftigen Gegenwind.

„Es ist ein unfassbarer Skandal, dass ausgerechnet an einer österreichischen Universität einem Mann eine Bühne geboten werden soll, der selbst Verbindungen zur Terrororganisation Al-Kaida hatte. Die Bundesregierung möge ein Einreiseverbot verhängen“, forderte der Wiener FPÖ-Landtagabgeordnete Leo Lugner.

Harald Zierfuß, Obmann des ÖVP-Rathausklubs sprach von einer „linken Agenda“ der ÖH Wien, die nun „Terroristen zum Dialog einlädt“ anstatt „echte Vertretungsarbeit für Studenten zu leisten“.

Auch die ÖVP-nahe Studierendenvertretung AktionsGemeinschaft (AG) schlug in dieselbe Kerbe: „Wer ehemaligen Al-Kaida-Mitgliedern eine Bühne bietet und das als Menschenrechtsdiskurs verkauft, hat den politischen und moralischen Kompass verloren“, so AG-Bundesobmann Laurin Weninger.

Hochschülerschaft verteidigt Einladung
Die ÖH Wien positionierte sich gegen die Kritik von ÖVP und FPÖ: Die Einladung erfolgte im Rahmen einer breiten Auseinandersetzung mit Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und den Folgen des sogenannten „War on Terror“, so die ÖH-Vertreter in einer Stellungnahme. Der Fall sei von internationalen Menschenrechtsorganisationen, UN-Experten, Juristen und renommierten Medien umfassend dokumentiert und ein Buch Slahis unter dem Titel „Der Mauretanier“ verfilmt worden, so die ÖH-Vertreter. Im Zuge dieses Films wurde Slahi umfassend rehabilitiert, so die ÖH.

Slahi wurde von Terroristen ausgebildet
Die persönlichen Hintergründe des gebürtige Mauretaniers sind gut dokumentiert: Demnach reiste Slahi 1990 von Deutschland nach Afghanistan, leistete der Al-Kaida den Treueschwur, wurde in einem Al-Kaida-Camp ausgebildet und zog gegen den damaligen kommunistischen Präsidenten Mohammad Najibullah bis 1992 in den Dschihad. Zurück in Deutschland geriet Slahi, der dort bis Ende 1999 lebte und arbeitete, in den Fokus des dortigen Verfassungsschutzes sowie der CIA.

Die USA sahen direkte Kontakte zum Al-Kaida-Top-Terroristen Osama bin Laden: So soll Slahi mit dessen Cousin telefoniert haben, der für das Gespräch das Telefon bin Ladens genutzt haben soll. Die US-Behörden vermuteten, dass Slahi die Al-Kaida bis 2001 weiter unterstützt habe, was dieser aber bis heute zurückweist.

Nach den 9/11-Terroranschlägen wurde er in Mauretanien festgenommen und von den USA über Umwege nach Guantánamo gebracht, wo er ohne Anklage zwischen 2002 und 2016 interniert war. Slahi wurde über mehrere Jahre hindurch gefoltert, wie er in seinem später veröffentlichten und verfilmten Guantanamo-Tagebuch festhielt.

Die Diskussion soll an der Uni Wien stattfinden.
Die Diskussion soll an der Uni Wien stattfinden.(Bild: APA/HANS PUNZ)

Eine von einem US-Richter 2010 angeordnete Freilassung wurde nach einem stattgegebenen Einspruch der US-Regierung unter Präsident Barack Obama nicht rechtskräftig. Später wurde er von einer eingesetzten U-Kommission entlastet und zur Freilassung empfohlen. Diese erfolgte 2016, da es für eine direkte Involvierung in die Terroranschläge keine Beweise gab.

ÖH-Gast wurde aus Deutschland ausgewiesen
Slahi lebt seit Jahren als Autor in den Niederlanden. Er kämpft auch gegen eine Einreisesperre nach Deutschland. Diese ist auf einen Sozialbetrugsfall zurückzuführen: Slahi wurde 1999 zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil er zu Unrecht Sozialleistungen bezogen haben soll. Er wurde Ende 2000 aus Deutschland ausgewiesen.

Im Februar 2026 hat hingegen das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Bundesland Nordrhein-Westfalen in zweiter Instanz entschieden, dass das Einreise- und Aufenthaltsverbot für Slahi mit Erwerb der niederländischen Staatsangehörigkeit erloschen ist. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig: Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ das OVG die Revision zu. Die Stadt Duisburg geht nun vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

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