Neu verhandelt werden muss nun der Fall eines Mühlviertlers werden, dem 71 Fälle von Nazi-Propaganda nachgewiesen worden waren. Denn eine vom Erstgericht angebotene Diversion hat das Oberlandesgericht Linz nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft nun abgelehnt. Der 27-Jährige wäre sonst ohne Vorstrafe davongekommen. Das sorgte für große Empörung.
Der aus St. Martin im Mühlkreis stammende Schichtarbeiter (27) soll zwischen April 2023 und Ende November 2024 mindestens 71 Posts, Bilder und Videos mit NS-Proganda an einen größeren Personenkeis geschickt haben. Er soll unter anderem Adolf Hitler glorifiziert und die systematische Tötung von Juden propagandistisch gutgeheißen haben.
Wie berichtet, konnten ihm neben übler Nazi-Anhimmelung auch widerliche rassistische und antisemitische Hetzereien nachgewiesen werden. Er wurde deshalb wegen Verstoßes gegen das NS-Verbotsgesetz (§ 3g) angeklagt.
Überraschendes Diversionsangebot
Anfang Dezember 2025 hatte sich der Mann dafür im Landesgericht Linz verantworten müssen. Völlig überraschend bekam er dort eine Diversion angeboten, die lediglich eine Geldstrafe von 3500 Euro plus 500 Euro Verfahrenskosten beeinhaltete. Der 27-Jährige nahm das natürlich sofort freudig an, denn damit wäre ihm eine Vorstrafe erspart geblieben. Er hätte nicht einmal eine Führung durch die KZ-Gedenkstätte Mauthausen mitmachen müssen.
Das sorgte öffentlich für Empörung, das Mauthausen Komitee und das Netzwerk gegen Rechtsextremismus protestierten dagegen auch beim Justizministerium.
Die Staatsanwaltschaft Linz wollte ein derart billiges Davonkommen des Mühlviertlers aber ebenfalls nicht abnicken und legte gegen den Beschluss Beschwerde ein.
Schwere Schuld
Ein Drei-Richter-Senat des Oberlandesgerichts Linz leistete dieser aufgrund der schweren Schuld, die der Mühlviertler auf sich geladen habe, nun auch Folge. Laut den OLG-Richtern sei dessen Sympathie für den Nationalsozialismus eindeutig erkennbar. Aus generalpräventiven Gründen muss der 27-Jährige daher neuerlich vors Schwurgericht – die gesamte Verhandlung ist zu wiederholen.
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