Herzchirurgie Oberwart

Streit zwischen Doskozil und Bundes-SPÖ eskaliert

Innenpolitik
14.04.2026 13:14

Der Streit um die Herzchirurgie-Abteilung in Oberwart eskaliert. Die burgenländische Regierung unter Landeshauptmann Hans Peter Doskozil besteht auf einer eigenen Herzchirurgie im Burgenland. Die Warnung, dass die Fallzahlen zu niedrig seien und damit die Qualität nicht gehalten werden kann, lässt man nicht gelten.

„Der Blockadeversuch des Bundes ist kurzsichtig und richtet sich gegen die Versorgungssicherheit der Bevölkerung“, erklärt Klubobmann Roland Fürst und betont, dass das Burgenland bewusst den Weg eingeschlagen habe, die medizinische Versorgung eigenständig zu stärken. „Gerade vor dem Hintergrund zunehmender Probleme im bestehenden System – von Gastpatientenregelungen über Unterversorgung bis hin zu Zentralisierungstendenzen – ist es unsere Verantwortung, Versorgung vor Ort sicherzustellen und unabhängiger zu werden.“ 

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Die Herzchirurgie wird es immer noch geben, da wird es diese Bundesregierung mit ihren besonderen Vertreterinnen nicht mehr geben.

Hans Peter Doskozil

Das Burgenland hat gegen die Empfehlungen des Österreichischen Strukturplans Gesundheit (ÖSG) eine Herzchirurgie-Abteilung in Oberwart ins Leben gerufen. Das SPÖ-geführte Gesundheitsministerium legte daraufhin Einspruch gegen den Bewilligungsbescheid ein. Doskozil reagierte nur wenige Tage nach seiner Kehlkopfentfernung in einem schriftlichen Statement erbost und sprach von einer „inhaltsleeren und konzeptlosen Politik“.

Burgenlands SPÖ-Chef Doskozil attackiert die rote Ministerin Schumann.
Burgenlands SPÖ-Chef Doskozil attackiert die rote Ministerin Schumann.(Bild: Krone KREATIV/APA/HANS KLAUS TECHT, Imre Antal)
Landeshauptmann Doskozil (Mitte) mit dem ärztlichen Team
Landeshauptmann Doskozil (Mitte) mit dem ärztlichen Team(Bild: Landesmedienservice Burgenland/Stefan Wiesinger)

Fürst pocht darauf, dass das Projekt „umfassend geprüft, in der Landes-Zielsteuerungskommission einstimmig beschlossen und an die Bundesebene weitergeleitet“ worden sei. „Damit hat eine strukturierte Bedarfsprüfung im vorgesehenen System stattgefunden.“ Zusätzlich sei die medizinische Notwendigkeit auch extern bestätigt worden: „Ein unabhängiger Sachverständiger hat den Bedarf klar festgestellt, die prognostizierten Fallzahlen sind gegeben und sämtliche strukturellen Voraussetzungen erfüllt.“

Fürst verweist auf die reale Situation vieler Patienten: „Wir sprechen hier nicht über theoretische Planungen, sondern über konkrete Probleme: Wartezeiten von bis zu neun Monaten auf Herzoperationen, Abweisungen von Patientinnen und Patienten und steigender Bedarf durch die demografische Entwicklung.“ Zudem werde häufig übersehen, dass Oberwart nicht nur das Burgenland versorge: „Der Standort hat ein überregionales Einzugsgebiet. Es geht um Versorgungssicherheit für eine gesamte Region – nicht nur für ein Bundesland.“

Das Ministerium spricht dagegen von „erheblichen inhaltlichen und verfahrensrechtlichen Bedenken“. Die Genehmigung der neuen Abteilung durch die Landesregierung sei ohne Beschluss in der Bundes- und Landes-Zielsteuerungskommission erfolgt. „Dieses Vorgehen widerspricht klar dem vorgesehenen Prozedere. Gerade wenn auf die Einhaltung von Vereinbarungen wie etwa beim Finanzausgleich für Gastpatientinnen und -patienten gepocht wird, muss das selbstverständlich auch in die andere Richtung gelten. Aus diesem Grund waren wir gezwungen, Einspruch zu erheben“, erklärte Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ).

Nur 306 Operationen statt erforderliche 500
Die überregionale Versorgungsplanung sehe eine Konzentration auf wenige, leistungsstarke Standorte für Herzchirurgie vor – aktuell neun im Bundesgebiet. Grundlage dafür ist der Österreichische Strukturplan Gesundheit (ÖSG), der als Qualitätskriterien ein Einzugsgebiet von mindestens 800.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie mindestens 500 Eingriffe pro Standort pro Jahr definiert. In Oberwart würden diese Vorgaben mit rund 377.000 Menschen und rund 306 Operationen klar unterschritten, hieß es. Weiters sei „kein ordnungsgemäßes Bedarfsprüfungsverfahren“ durchgeführt und zentrale Akteurinnen und Akteure wie Sozialversicherung und Wirtschaftskammer nicht eingebunden worden.

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